[5.7.2018] Für Betreiber von Windrädern, die ab 2021 aus der EEG-Förderung fallen, entwickelt MVV Energie eine Alternative. Das Mannheimer Unternehmen will Windstrom zu einem festen Preis abnehmen, auch die Vermarktung als Grünstrom komme in Betracht.
Ab dem Jahr 2021 fallen die ersten Windkraftanlagen aus der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Insgesamt sind bis 2025 Anlagen mit einer Leistung von 16.000 Megawatt betroffen (
wir berichteten). Für die Anlagenbetreiber stellt sich die Frage, ob und wie die Windräder nach Wegfall der Förderung weiterbetrieben werden können. Eine Antwort darauf, will MVV Energie geben. Der Mannheimer Energiekonzern arbeite intensiv an Fixpreismodellen und einer möglichen Vermarktung als Grünstrom, heißt es in einer Pressemeldung.
MVV-Experte Stefan Sewckow erklärt: „Aktuell kommen rund zwei Drittel der Vergütung für die Windkraft aus der EEG-Förderung, nur ein Drittel der Erlöse steuert der aktuelle Strompreis bei. Ohne zusätzliche Erlöse rechnet sich ein Weiterbetrieb aus heutiger Sicht nicht.“ Für die zusätzlichen Einnahmen will MVV mit einem Festpreisprodukt sorgen. Dabei verkaufe der Anlagenbetreiber den Windstrom zu einem festen Preis, der sich an den Terminmarktpreisen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses orientiert und damit eine hohe Planungssicherheit biete. Eine zweite Möglichkeit sei die Vermarktung als Grünstrom. Sewckow: „Das ist aufgrund des Doppelvermarktungsverbots bislang nicht möglich. Zertifizierten Grünstrom gibt es zurzeit praktisch nur aus dem Ausland. Auch in Deutschland ist ein Markt dafür vorhanden.“ Eine entsprechende gesetzliche Regelung gebe es bereits in Österreich.
(al)
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