[9.8.2018] Die volle EEG-Umlage auf KWK-Eigenstrom wird wieder zurückgenommen. Die EU-Kommission hat jetzt die Reduzierung von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro Kilowattstunde genehmigt.
Betreiber von KWK-Anlagen (Kraft-Wärme-Kopplung) mit einer elektrischen Leistung bis ein und über zehn Megawatt müssen künftig nur noch 40 Prozent der EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom zahlen. Am 1. August 2018 hat die EU-Kommission die Reduzierung genehmigt. Die fällige EEG-Umlage reduziert sich damit von 6,79 Cent auf 2,72 Cent pro Kilowattstunde. Darauf weist das Kompetenzzentrum KWK der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin.
Die volle EEG-Umlage wurde erst zum Jahreswechsel eingeführt und wird nun wieder zurückgenommen. Florian Anders vom KEA-Kompetenzzentrum erläutert: „Die neue Regelung gilt rückwirkend seit dem 1. Januar 2018. In vielen Fällen lohnen sich BHKW jetzt richtig.“ Laut KEA gilt die Reduzierung der Umlage vorerst für das Jahr 2018. Welche Regeln 2019 gelten werden, sei noch nicht klar.
(al)
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