[26.10.2018] Die KWK-Umlage liegt im Jahr 2019 auf niedrigem Niveau. Dies bietet nach Auffassung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) die Möglichkeit, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz mutig weiterzuentwickeln.
Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) haben die Prognose für die Höhe der Umlage nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) veröffentlicht. Demnach beträgt sie im nächsten Jahr 0,28 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, kommentiert: „Mit 0,28 Cent/kWh liegt die KWK-Umlage 2019 auf einem sehr niedrigen Niveau. Das eröffnet Spielräume für eine mutige und schnelle Weiterentwicklung des KWKG.“ In den kommenden Jahren könnten jährlich bis zu zwölf Millionen Tonnen CO2 eingespart werden, wenn Kohle- durch Erdgas-KWK-Anlagen ersetzt würden. Für die dafür notwendigen Investitionen in Millionenhöhe bräuchten die Unternehmen aber dringend die Gewissheit, dass das KWKG bis zum Jahr 2030 verlängert und der Kohleersatzbonus im Gesetz erhöht werde, so Kapferer.
Viele Stadtwerke hätten darüber hinaus bereits Power-to-Heat-Anlagen installiert, die Strom aus erneuerbaren Energien in Wärme umwandeln. Dazu Kapferer: „Wenn die Stromnetze durch die Wind- und Photovoltaik-Stromeinspeisung überlastet sind, können KWK-Anlagen herunter- und Power-to-Heat-Anlagen zur Nutzung des Stroms für die Wärmeproduktion hochgefahren werden.“ Damit könnten die Stromnetze doppelt entlastet und Abschaltungen der Erneuerbare-Energien-Anlagen vermieden werden. Nach den Worten von Kapferer bringen Wärmenetzsysteme mit KWK und Power to Heat somit nicht nur die Wärmewende voran, sondern helfen auch bei der Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem und stellen gesicherte Leistung für die Zeiten der kalten Dunkelflaute zur Verfügung.
(al)
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