ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

BNetzA:
Mitnutzungsentgelt für städtische Leerrohre


[8.11.2018] Für die Mitnutzung eines städtischen Leerrohrs beim Breitband-Ausbau hat jetzt die Bundesnetzagentur (BNetzA) das Mitnutzungsentgelt festgesetzt. Zuvor hat sie einen bundesweiten Meterpreis pro Jahr für die Mitnutzung ermittelt.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat jetzt den im DigiNetz-Gesetz (wir berichteten) angelegten Kostenmaßstab für die Bestimmung fairer und angemessener Entgelte für die Mitnutzung eines städtischen Leerrohrs angewendet. „Das im Beschluss erstmals festgesetzte Entgelt für die Mitnutzung eines städtischen Leerrohrs, welches neben den Zusatzkosten der Mitnutzung auch einen Anreizaufschlag gewährt, ist dazu geeignet, möglichst viele Verhandlungslösungen zu begünstigen“, erläutert BNetzA-Präsident Jochen Homann. Der konkrete Fall betrifft laut der Bundesnetzagentur die Mitnutzung eines 33 Meter langen Leerrohrs in städtischem Eigentum unter einer Straßenkreuzung. Der regionale Telekommunikationsanbieter nutze dies für sein Glasfaserkabel, um ein Gewerbegebiet an ein digitales Hochgeschwindigkeitsnetz anzuschließen. Die BNetzA habe einen zwischen den Parteien verhandelten Vertragsentwurf angeordnet. Soweit sich die Parteien nicht einigen konnten, habe sie darin faire und angemessene Bedingungen festgeschrieben. Dies habe vor allem die Kündigungsregelungen und das an die Stadt zu zahlende Entgelt betroffen.

Anreize setzen

Das von der BNetzA festgelegte Entgelt ergibt sich, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben, aus den Zusatzkosten der Stadt für die Ermöglichung der Mitnutzung in Höhe von rund 330 Euro sowie einem Aufschlag von 25 Euro pro Jahr. Wie die Bundesnetzagentur mitteilt, stellt der Aufschlag einen Gewinn ohne direkte Kostenentsprechung dar und soll Anreize zur freiwilligen Mitnutzungsgewährung setzen.
Im Vorfeld des Beschlusses hat die BNetzA eine umfangreiche Markterhebung zu bereits geschlossenen Mitnutzungsverträgen durchgeführt, heißt es in der Mitteilung weiter. Anhand der darin enthaltenen Preise sei ein bundesweiter Meterpreis pro Jahr ermittelt worden. Er diene als Anknüpfungspunkt für die Bestimmung des unter anreizökonomischen Gesichtspunkten angemessenen Aufschlags, der laut BNetzA grundsätzlich auf 0,25 Euro pro Meter und Jahr festgelegt wurde. Bei kurzen Strecken bis zu 100 Metern, wie im vorliegenden Fall, werde ein Mindestaufschlag von 25 Euro pro Jahr angewendet, um eine ausreichende Anreizwirkung zu erzielen.
Diese Methodik soll eine transparente und einfache Festlegung des Aufschlags für künftige Fälle ermöglichen, in denen Leerrohre von anderen als Telekommunikationsnetzbetreibern zur Verfügung gestellt werden. Für Telekommunikationsunternehmen sei gesetzlich ein abweichender Maßstab vorgesehen. Laut Bundesnetzagentur wird auf diese Weise sichergestellt, dass auch Nicht-TK-Unternehmen einen angemessenen Anreiz haben, ihre Leerrohre für den beschleunigten Ausbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen zur Verfügung zu stellen. (ve)

http://www.bundesnetzagentur.de

Stichwörter: Breitband, Politik, Bundesnetzagentur (BNetzA), Glasfaser



Druckversion    PDF     Link mailen


Weitere Meldungen und Beiträge aus dem Bereich Breitband

Langmatz: Kapazitäten deutlich ausgeweitet
[21.3.2024] Der deutsche Spezialist für Glasfaser-Infrastruktur Langmatz hat seine Produktionskapazitäten deutlich erweitert, um mit der stark gestiegenen Nachfrage Schritt zu halten. mehr...
Am Werksstandort von Langmatz in Oberau sind sechs hochmoderne Spritzgussmaschinen für die Produktion von Schacht- und Schrankteilen im Einsatz.
Gigabit Infrastructure Act: Desktruktives Verhalten verhindern
[11.1.2024] In Brüssel wird über den Gigabit Infrastructure Act zum Breitbandausbau in den EU-Mitgliedstaaten entschieden. In einem gemeinsamen Positionspapier fordern die Verbände BREKO und BDEW die EU auf, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen zu schaffen. mehr...
Glasfaserverlegung: Verbände fordern von der EU investitionsfreundliche Regelungen.
Breitbandausbau: Open Access 2.0 geht in die Umsetzung Bericht
[9.1.2024] In Deutschland gibt es aktuell bei Glasfaserprodukten keinen echten Wettbewerb. Anders ist es in Schweden. Mit Fiber4 haben die tktVivax Group und die schwedische Vinnergi-Gruppe jetzt ein kooperatives Marktmodell nach skandinavischem Vorbild nach Deutschland gebracht. mehr...
In Deutschland gibt es aktuell bei Glasfaserprodukten keinen echten Wettbewerb.
BREKO-Jahrestagung: Glasfaser für alle Bericht
[5.12.2023] Der Glasfaserausbau in Deutschland macht gute Fortschritte. Auf der Jahrestagung des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO) fordert die Branche weniger staatliche Förderung und weniger Bürokratie. mehr...
Auf der BREKO-Jahrestagung sprach sich BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers überraschenderweise für eine Reduzierung der staatlichen Mittel von drei auf eine Milliarde Euro pro Jahr aus.
MICUS: Studie zur Gigabitförderung
[20.11.2023] Eine jetzt veröffentlichte Studie des Unternehmens MICUS Strategieberatung zeigt, dass die Gigabitförderung ein elementarer Bestandteil des Glasfaserausbaus in Deutschland bleibt. mehr...
Die Studie der MICUS Strategieberatung zur Gigabitförderung ist erschienen.

Suchen...

 Anzeige

 Anzeige



Aboverwaltung


Abbonement kuendigen

Abbonement kuendigen
Ausgewählte Anbieter aus dem Bereich Breitband:
Langmatz GmbH
82467 Garmisch-Partenkirchen
Langmatz GmbH

Aktuelle Meldungen