[13.11.2018] Bei der Integration der früheren RWE-Tochter innogy in E.ON wurden erste Richtungsentscheidungen getroffen. Die Strukturen der Regionalgesellschaften von E.ON und innogy sollen auch nach dem Zusammengehen beider Energieunternehmen erhalten bleiben.
Die Unternehmen E.ON und innogy haben sich auf erste Eckpunkte für den Zusammenschluss geeinigt. Laut einer Pressemeldung soll das neue Unternehmen den Namen E.ON behalten. Auch die Strukturen der E.ON- und innogy-Regionalgesellschaften sollen erhalten bleiben. Im Stammgebiet von innogy soll eine vergleichbare Struktur zu den Regionalversorgern von E.ON aufgebaut werden. Dazu sollen das innogy-Konzessionsgeschäft, der Dortmunder Verteilnetzbetreiber Westnetz, die Stadtwerkebeteiligungen sowie Kooperationen mit Kommunen in der Region integriert werden.
Ziel sei es, den operativen Einheiten auch in Zukunft möglichst viel unternehmerischen Handlungsspielraum und Kundennähe zu ermöglichen. Ein zentrales Innovationsteam unter der Verantwortung von Vorstandschef Johannes Teyssen soll zudem Neuerungen entwickeln, damit der Konzern einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Energiewende und zum Klimaschutz in Europa leisten kann. Laut E.ON hat eine erste Schätzung ergeben, dass der Zusammenschluss zu Synergieeffekten im Wert von bis zu 800 Millionen Euro ab dem Jahr 2022 führen könne.
Johannes Teyssen, Vorstandsvorsitzender von E.ON, sagt: „Wir sind sehr zufrieden mit den ersten Ergebnissen der gemeinsamen Integrationsplanung. Mit diesen Entscheidungen wird es uns gelingen, die neue E.ON nach dem erfolgreichen Abschluss der Transaktion konsequent kundennah und innovativ aufzustellen.“ Uwe Tigges, Vorstandsvorsitzender von innogy, ergänzt: „Die ersten gemeinsam mit E.ON getroffenen Entscheidungen zur Integrationsplanung sind das Ergebnis eines offenen und konstruktiven Dialogs. Ich bin zuversichtlich, dass die Stärken von innogy auch innerhalb des neuen Unternehmens erhalten bleiben.“ Die Transaktion stehe weiterhin unter dem Vorbehalt der Freigabe der zuständigen Kartell- und Regulierungsbehörden. Bis dahin bleiben E.ON und innogy unabhängige Unternehmen.
(al)
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