[22.11.2018] Die Ergebnisse der zweiten gemeinsamen Ausschreibung von Wind- und Solaranlagen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bekannt gegeben. Bezuschlagt wurden mangels Geboten für Windenergie an Land ausschließlich Solarprojekte.
Die Zuschläge der zweiten gemeinsamen Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) jetzt erteilt. Wie die Behörde berichtet, wurden auch diesmal ausschließlich Gebote für Solaranlagen bezuschlagt. Der Grund: Es gab nur ein Gebot für Windenergieanlagen an Land, welches jedoch über der Zuschlagsgrenze lag.
Eingegangen waren laut BNetzA Gebote mit einem Volumen von 307 Megawatt (MW), ausgeschrieben waren 200 MW. Die Wettbewerbsintensität bei Photovoltaikanlagen sei damit weiterhin hoch und ausreichend. Erteilt wurden letztlich 36 Zuschläge für Gebote in einem Umfang von 201 MW. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert beträgt demnach 5,27 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh). In der ersten gemeinsamen Ausschreibung lag dieser bei 4,67 ct/kWh. Zehn der bezuschlagten Gebote in einem Umfang von 65 Megawatt bezogen sich auf Projekte in Brandenburg.
Neu eingeführt wurden im Rahmen der zweiten Ausschreibungsrunde die so genannten Verteilernetzausbaugebiete. Gebote in solchen Gebieten, in denen schon viele Erneuerbare-Energien-Anlagen bestehen, wurden demnach mit einem Gebotsaufschlag belegt und damit ihre Zuschlagschancen reduziert. Damit soll nach Angaben der BNetzA ein erhöhter Verteilernetzausbaubedarf in diesen Gebieten berücksichtigt werden. Die Sonderregelung hätte jedoch keine Auswirkungen auf die am Ende erfolgreichen Projekte gehabt, da sie auch ohne die Veränderung bezuschlagt worden wären.
(bs)
http://www.bundesnetzagentur.de Zu den bezuschlagten Projekten (Deep Link)
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