[4.12.2018] Mit einigen Änderungen am Entwurf hat der Bundestag nun das Energiesammelgesetz verabschiedet. Die Verbände VKU und BDEW sehen insbesondere die Verlängerung des KWK-Gesetzes bis Ende 2025 als Erfolg an.
Der Bundestag hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag (30. November 2018) dem Energiesammelgesetz zugestimmt. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt die Beschlüsse zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), zum Mieterstrom und zu den sogenannten Redispatch-Maßnahmen. Der Bundestag hat sich für die Verlängerung der KWK-Förderung bis 2025 ausgesprochen. Das ist laut VKU ein positives Signal für die Wärmewende und den Klimaschutz vor Ort. Die Verlängerung werde wieder Investitionsentscheidungen für KWK-Anlagen in Gang bringen, die derzeit auf Eis liegen. Das geltende Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) läuft Ende 2022 aus. Bisher fehlte es Investoren an Perspektiven, ob und wenn ja welche Förderung Anlagen bekommen, die danach in Betrieb genommen werden.
Ebenfalls ein positives Signal sieht der Verband in den Regelungen zum Mieterstrom: Der Regierungsentwurf hatte noch drastische Einschnitte der Vergütung größerer Photovoltaik-Anlagen auf Dächern vorgesehen. Das hätte das Aus für viele Projekte bedeutet (
wir berichteten). Die Einschnitte wurden nun abgemildert. Der Abschlag soll nun 8 Cent pro Kilowattstunde betragen – statt 8,5 Cent, wie im Regierungsentwurf angedacht. Mieterstrom habe damit weiterhin eine Chance, auch wenn nach Ansicht des VKU im kommenden Jahr neu über weitere Erleichterungen diskutiert werden sollte.
Als Erfolg wertet der VKU, dass die Regelungen zum sogenannten Redispatch von Erneuerbaren-Energien- und KWK-Anlagen aus dem Gesetzesentwurf herausgenommen wurden. Redispatch bezeichnet die kurzfristig vom Netzbetreiber veranlasste Änderung des Kraftwerkseinsatzes, um Netzengpässe zu vermeiden. Dazu bedarf es ausgewogener Regelungen zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern. Die Herausnahme der entsprechenden Maßnahmen aus dem Gesetz verschaffe allen Beteiligten nun die nötige Zeit, um passende Strategien für diese komplexe Herausforderung zu finden.
Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) reagierte positiv auf den Bundestagsbeschluss. Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer kommentiert: „Es ist ein großer Erfolg, dass das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz bis Ende 2025 verlängert wird. Wir hatten uns hierfür in den vergangenen Monaten mit Nachdruck eingesetzt und immer wieder auf die großen Klimaschutzpotenziale der KWK-Anlagen hingewiesen. Allerdings kann es nur ein Zwischenschritt sein. Um den Betrieb und den Ausbau der klimafreundlichen KWK langfristig zu sichern, muss eine Verlängerung des KWK-Gesetzes bis 2030 erfolgen.“ Endlich würden auch die lang erwarteten Sonderausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik in Höhe von jeweils vier GW umgesetzt, so Kapferer. Unverständlich sei hingegen, warum der im Koalitionsvertrag angekündigte Sonderbeitrag im Bereich der Offshore-Windenergie nicht berücksichtigt werde. „Hier verschenkt die Politik zusätzliches Potenzial für die Erreichung der Klimaziele 2030. Die Regierung sollte an der Stelle dringend nachbessern“, fordert Kapferer.
(al)
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