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BNetzA:
Maximale Vergütung


[6.12.2018] Um den Wettbewerb an weniger ertragreichen Standorten nicht auszuschließen, hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für Ausschreibungen für Wind an Land 2019 auf 6,20 ct/kWh festgelegt.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat den Höchstwert für die Ausschreibungen für Windenergie an Land zu den Gebotsterminen des Jahres 2019 auf 6,20 Cent je Kilowattstunde (ct/kWh) festgelegt. Nach Angaben der Regulierungsbehörde handelt es sich dabei um die maximale Vergütung, die ein Anlagenbetreiber erzielen kann. BNetzA-Präsident Jochen Homann erläutert: „Der Wert ist so gewählt, dass wirtschaftliche Gebote auch für weniger ertragreiche Standorte abgegeben werden können.“ In verschiedenen Gutachten würden Erzeugungskosten für Strom aus Onshore-Windparks auf bis zu 6,15 ct/kWh geschätzt. Dieser Wert sei jetzt bei der Bestimmung des Höchstwerts leicht angehoben worden. Der festgelegte Höchstwert gilt laut BNetzA für ein Jahr. (al)

http://www.bundesnetzagentur.de/windausschreibungen

Stichwörter: Windenergie, BNetzA



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