[11.12.2018] Die Stadtwerke-Kooperation Trianel weist öffentliche Unternehmen auf ihre Auditpflicht hin. Der nächste Stichtag ist in einem Jahr. Stadtwerke sind laut Trianel die idealen Partner, um die entsprechenden Aufgaben zu erfüllen.
Bei der Umsetzung von Energieaudits unterstützt die Stadtwerke-Kooperation Trianel die örtlichen Stadtwerke. Als Ansprechpartner zur Überprüfung und Umsetzung der Auditpflicht von öffentlichen Unternehmen bieten sich Stadtwerke als örtliche Energieeffizienz-Experten an, berichtet Trianel. Die Stadtwerke-Kooperation führt Energieaudits nach DIN 16247-1 durch und erstellt darauf aufbauende Maßnahmenpläne. Nach eigenen Angaben hat sie bereits mehr als 100 Audits für und mit Stadtwerken umgesetzt.
Über 16.000 Unternehmen werden nach Angaben des Statistischen Bundesamts als öffentliche Unternehmen durch Beteiligungen des Bundes, der Länder oder Kommunen gelistet. Seit dem Jahr 2015 unterliegen Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits. Alle vier Jahre müssen diese Energieaudits wiederholt werden. Nächster Stichtag ist der 5. Dezember 2019. „Öffentlichen Unternehmen bleiben nur noch rund zwölf Monate, um ihrer Pflicht zu Folgeaudits fristgerecht nachzukommen und drohende Bußgelder aufgrund eines fehlenden Erstaudits zu minimieren“, erklärt Bastian L. Kurth, Energieeffizienz-Experte bei Trianel.
Viele Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung seien sich ihrer Auditpflicht nicht bewusst, da sie sich selbst als Kleinst- beziehungsweise kleines oder mittleres Unternehmen einschätzen, meldet Trianel. Allerdings sind öffentliche Unternehmen mit einer kommunalen Beteiligung von mehr als 25 Prozent, unabhängig von Größe und Umsatz, auditpflichtig. In der Gesamtheit öffentlicher Unternehmen gehören etwa 90 Prozent zur kommunalen Wirtschaft. Ausnahmen bestehen beispielsweise für Unternehmen, an denen eine Gebietskörperschaft mit einem Jahreshaushalt von weniger als zehn Millionen Euro und weniger als 5.000 Einwohnern, eine Universität oder ein Forschungszentrum oder ein institutioneller Investor, wie zum Beispiel ein regionaler Entwicklungsfonds, beteiligt sind. Kämmerer sollten bei ihrer Haushaltsplanung 2019 die Umsetzung der Auditpflicht bei ihren Beteiligungen überprüfen und gegebenenfalls noch einplanen, denn bei Missachtung drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro, meldet Trianel.
(sav)
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