[21.12.2018] In der Straßenbeleuchtung können Kommunen weiter auf Hochdruck-Natriumdampf-Lampen setzen. Nach Informationen des Umweltbundesamtes sind weder auf Bundes- noch EU-Ebene Nutzungseinschränkungen der Lampen vorgesehen.
Nachdem es zuletzt vermehrt Unsicherheit zur Perspektive der Hochdruck-Natriumdampf-Lampe (NAV-Lampe) gegeben hatte, stellte das Umweltbundesamt (UBA) jetzt klar: Anders als Quecksilberdampf-Produkten droht den mit bis zu 70.000 Betriebsstunden langlebigen NAV-Lampen keinesfalls das Ende. Wie Christoph Mordziol, UBA-Experte für rationelle Energienutzung bei Elektrogeräten und Beleuchtung, erläutert, wird es nach den aktuellen EU-Vorgaben zur Produktgestaltung auch keine Einschränkung des Marktangebots geben. Ein Regelungsentwurf aus dem Jahr 2015 hatte das noch vorgesehen, sei mittlerweile jedoch vom Tisch. Die jüngsten Beschlüsse der EU-Mitgliedsstaaten vom Dezember 2018 zu Anforderungen an Stromeffizienz, sonstige Gebrauchseigenschaften sowie Informationen sähen zwar Veränderungen vor. Jedoch müssten nur einzelne Produkte vom Markt weichen. Das bedeute aber keine Einschränkung für die Nutzung: Die volle Bandbreite derzeit verfügbarer Wattagen und Lichtstromwerte (Lumen) bleibe erhalten. Unproblematisch seien auch die EU-Vorschriften zu Quecksilber-Höchstwerten: Marktübliche NAV-Lampen erfüllten diese seit dem Jahr 2012 gültigen Vorgaben, eine weitere Verschärfung sei nicht vorgesehen.
Von Anwendern und Produzenten wurde die Klarstellung begrüßt: „Das Umweltbundesamt hat uns darin bestärkt, dass unsere seit 2014 bedarfsabhängig gedimmten NAV-Leuchten eine zukunftssichere, wirtschaftlich und ökologisch vorteilhafte Lösung sind und bleiben“, sagt Manfred Jordan, Bürgermeister in der Verbandsgemeinde Obere Aller in Sachsen-Anhalt.
(sav)
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