ANGACOM-2403.05-rotation

Freitag, 29. März 2024

Stromkennzeichnung:
Energie mit regionalem Gesicht


[7.1.2019] Mithilfe des neuen Regionalnachweisregisters des Umweltbundesamts können die Bürger EEG-Strom aus ihrer Region beziehen.

Seit dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt prüfen, woher der Strom aus der Steckdose stammt. Möglich wird dies durch das neue Regionalnachweisregister des Umweltbundesamts. Nach Angaben der Behörde können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Energieversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen und ihren Produkten so ein regionales Gesicht geben. (al)

http://www.hknr.de
http://www.umweltbundesamt.de

Stichwörter: Politik, Umweltbundesamt



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