[6.2.2019] Seit Februar gelten neue Förderbedingungen für Solarstromspeicher in Baden-Württemberg. Das Solar Cluster Baden-Württemberg informiert über die Änderungen.
Für netzdienliche Solarstromspeicher an neuen Photovoltaikanlagen erhalten Eigentümer vom Land Baden-Württemberg eine finanzielle Unterstützung. Seit 1. Februar 2019 gelten geänderte Förderbedingungen. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Anlageneigentümer, die einen möglichst großen Anteil ihres Stromverbrauchs selbst decken möchten, benötigen einen Speicher. Um die Kosten zu senken, steht ihnen nach dem Wegfall der Bundesförderung zum Jahreswechsel nun noch die Landesförderung zur Verfügung. Die Neuerungen im Einzelnen: Wer sich einen netzdienlichen Ladepunkt für Elektroautos anschafft, erhält einen Zuschuss von 500 Euro. Neue Photovoltaikanlagen zwischen 10 und 14 Kilowatt installierter Leistung in Verbindung mit einem Speicher werden einmalig mit 400 Euro zusätzlich gefördert. Ziel ist es, den Anteil größerer Solaranlagen zu erhöhen, informiert das Solar Cluster. Der Zuschuss soll die anteilige EEG-Umlage abfedern, die in diesem Anlagensegment überproportional zu Buche schlägt.
Größere Anlagen erwünscht
Bereits am 1. Januar ist die Förderhöhe für Speicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung bis zu 30 Kilowatt wie geplant von 300 auf 200 Euro pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität gesunken. Bei einer Photovoltaikanlage mit einer installierten Leistung von zehn Kilowatt gibt es nun einen Zuschuss bis zu 1.660 Euro für die Solarbatterien. Für Speicher an größeren Solaranlagen sinkt der Zuschuss weniger stark, von 400 auf 300 Euro, meldet das Solar Cluster. Da das Ziel der Förderung mehr und größere Anlagen sind, erhalten die gewerblichen, kommunalen und landwirtschaftlichen Akteure für Speicher an größeren Photovoltaikanlagen grundsätzlich 100 Euro mehr pro Kilowattstunde nutzbarer Batteriekapazität. Wer die Förderung erhalten möchte, muss den Antrag vor dem Kauf des Solarspeichers stellen. Danach gebe es vom Land kein Geld mehr. Für die Batterien des Speichersystems bedarf es außerdem einer Zeitwertersatzgarantie des Händlers oder Herstellers für einen Zeitraum von zehn Jahren. Mit dieser Regelung sollen nur qualitativ hochwertige Systeme gefördert werden. Bei einer Zeitwertersatzgarantie wird im Fall eines Defekts der Wert des Stromspeichers zum Zeitpunkt des Ausfalls ersetzt.
Wer noch von der Förderung profitieren will, sollte sich beeilen, rät das Solar Cluster. Zu Jahresbeginn standen zwar fünf Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel in dem stark nachgefragten Förderprogramm könnten jedoch schon vor dem offiziellen Programmende am 31. Dezember 2019 erschöpft sein.
(sav)
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