[18.2.2019] Das Stuttgarter Fernwärmenetz verbleibt in den Händen der EnBW. Eine entsprechende Klage der Landeshauptstadt auf Herausgabe des Netzes hat das Landgericht Stuttgart jetzt abgewiesen.
Sein Urteil zum Fernwärmenetz in der baden-württembergischen Landeshauptstadt hat jetzt das Landgericht Stuttgart verkündet. Demnach wurde die Klage der Stadt auf Herausgabe des Netzes abgewiesen. Gleichzeitig gab das Gericht der Klage der EnBW auf Einräumung der notwendigen Wegerechte zum weiteren Betrieb des Fernwärmenetzes weitgehend statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
„Ihre technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile entfaltet die Fernwärme nur als Gesamtsystem – Erzeugung, Netze und Kunden gehören in eine Hand“, kommentiert Georgios Stamatelopoulos, Leiter Erzeugung Betrieb bei der EnBW. „Das spiegelt sich in den gesetzlichen Regelungen wider, die das Landgericht gewürdigt hat. Wir betreiben das Fernwärmesystem mit viel Herzblut und wollen es weiter ausbauen und optimieren.“ Steffen Ringwald, Leiter Kommunale Beziehungen, ergänzt: „Wir würden uns wünschen, dass wir bei der Fernwärme weiter kooperativ mit der Stadt zusammenarbeiten und das Thema nun gemeinsam strategisch voranbringen.“
(bs)
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