[20.2.2019] Über die aktuellen Anforderungen an Windkraftprojekte in Baden-Württemberg informiert das neue Themenportal des Tübinger Regierungspräsidiums. Das Portal soll den Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2012 ablösen.
Das Regierungspräsidium Tübingen (RP Tübingen) hat ein zentrales Themenportal Windenergie freigeschaltet. Wie das baden-württembergische Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft mitteilt, soll das von der Zentralen Stelle für Vollzugsunterstützung im RP Tübingen betriebene Portal den Windenergie-Erlass aus dem Jahr 2012 ersetzen, der am 9. Mai 2019 außer Kraft treten wird. „Das neue Internet-Portal informiert Planungsträger, Projektierer und Genehmigungsbehörden umfassend über die aktuellen Anforderungen, die Windkraftprojekte erfüllen müssen“, sagt Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller. Es übernehme damit eine wesentliche Funktion des bald auslaufenden Windenergie-Erlasses und könne als digitale Plattform zudem – anders als ein förmlicher Erlass – bei Bedarf schnell aktualisiert werden. Inhaltlich werde sich mit dem planmäßigen Außerkrafttreten im Mai nichts ändern, informiert der Minister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Als rein verwaltungsinternes Instrument habe er ohnehin keine eigenständige rechtliche Außenwirkung entfalten können. „Die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelten natürlich unverändert weiter“, betont Untersteller.
(sav)
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