ANGACOM-2403.05-rotation

Freitag, 19. April 2024

RWE:
Kartellrechtliche Hürden genommen


[1.3.2019] Im Zuge des Erwerbs des Erneuerbaren-Geschäfts von E.ON und innogy hat das Unternehmen RWE wichtige wettbewerbsrechtliche Hürden genommen: Sowohl die Europäische Kommission als auch das Bundeskartellamt haben ihre Zustimmung erteilt.

Ohne Auflagen hat die EU-Kommission den Erwerb des Erneuerbaren-Geschäfts von E.ON und innogy durch RWE (wir berichteten, wir berichteten) freigegeben. Das Unternehmen hatte dies Mitte Januar dieses Jahres bei der Kommission zur Prüfung angemeldet. Auch das Bundeskartellamt hat nach Angaben von RWE dem Anteilserwerb an E.ON in Höhe von 16,7 Prozent zugestimmt. Zuvor hätten sich die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt in ausführlichen Vorprüfungen ein genaues Bild von den wettbewerblichen Auswirkungen der Transaktion mit E.ON gemacht. „Mit diesen Entscheidungen ist ein weiterer Meilenstein erreicht, um RWE zu einem global führenden Unternehmen im Geschäft mit erneuerbaren Energien zu machen“, erklärte RWE-Finanzvorstand Markus Krebber.
Im Rahmen der Transaktion, die nach Angaben des Konzerns möglichst in der zweiten Jahreshälfte 2019 abgeschlossen werden soll, übernimmt RWE die Erneuerbaren-Geschäfte von E.ON und innogy und wird damit nach eigenen Angaben zum drittgrößten europäischen Produzenten von Strom aus regenerativen Energien. (bs)

http://www.rwe.com

Stichwörter: Unternehmen, innogy, E.ON, RWE, Bundeskartellamt, EU-Kommission



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