[7.3.2019] Um Projekte der Sektorkopplung wirtschaftlich zu machen, sollten Experimentierklauseln eingeführt werden. Das wird in einem aktuellen Gutachten des Instituts für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) vorgeschlagen.
In einem Gutachten im Auftrag des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern hat das Institut für Klimaschutz, Energie und Mobilität (IKEM) Experimentierklauseln erarbeitet, welche die Rahmenbedingungen für Sektorkopplungsvorhaben verbessern sollen. Unter dem Begriff Anlagenkopplung schlägt das IKEM, ein An-Instituts der Universität Greifswald, regulatorische Änderungen vor, um Power-to-X-Projekte (P2X) wirtschaftlich und kurzfristig umsetzbar zu machen. Das IKEM versteht darunter eine virtuelle Verbindung zwischen Erneuerbaren-Energien-Anlagen, Speichern und Sektorkopplungsanlagen wie Power-to-Gas-Elektrolyseuren über das Netz oder eine Direktleitung. Dies ermögliche ein gezieltes, netz- und systemdienliches Erzeugungs- und Entnahme-Management.
Finanziert werden sollen diese Projekte auch über die Erstattung der Stromsteuer und EEG-Umlage bei der Speicherung und Umwandlung von Strom. Zur Umsetzung der Projekte schlägt das IKEM unter anderem die Einbeziehung in Innovationsausschreibungen vor. Ein anderer Weg sei es, Experimentierklauseln auch außerhalb von Ausschreibungen umzusetzen. Durch ein begrenztes Volumen und eine definierte Laufzeit könne so eine Blaupause für die Sektorkopplung entstehen.
(al)
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