[11.4.2019] Das kürzlich verabschiedete Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) kann den wirtschaftlichen Betrieb von Power-to-Gas-Anlagen erschweren und so der Sektorkopplung einen kräftigen Dämpfer verpassen.
Anfang April hat der Deutsche Bundestag das Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) 2.0 verabschiedet. Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) warnt nun davor, dass die NABEG-Novelle weitreichende negative Folgen für sektorübergreifende Speichertechnologien und insbesondere Power to Gas (PtG) mit sich bringt. Denn die Änderungen sehen vor, künftig alle sektorübergreifenden Speichertechnologien pauschal mit Netzentgelten zu belasten. Bisher seien Anlagen zur Wasserelektrolyse mit anschließender Methanisierung von der Netzentgeltpflicht ausgenommen gewesen, durch die in der NABEG-Novelle enthaltenen Änderungen des §118 Absatz 6 werde nun jedoch eine volle Netzentgeltpflicht für Power-to-X-Technologien eingeführt.
„Die innovativen und aktuellen stark wachsenden Technologien und Projekte mit einem Schlag in die Netzentgeltpflicht zu nehmen, beerdigt die Sektorkopplung, bevor sie erwachsen werden konnte“, kommentiert BVES-Bundesgeschäftsführer Urban Windelen.
Auch das Unternehmen GP Joule ist alarmiert, dass der wirtschaftliche Betrieb von Elektrolyseuren und Power-to-Gas-Anlagen durch die NABEG-Novelle künftig erschwert werde. „Sollte die Regelung tatsächlich in Kraft treten, so würden sich die Netzentgelte wie ein zusätzlicher Strafzoll auswirken, wenn Strom aus erneuerbaren Energien die Grundlage für Energie in Mobilität, im Wärmesektor und in industriellen Prozessen ist“, beschreibt Ove Petersen, Mitgründer und CEO der GP Joule Gruppe, die Problematik. „Der Strombezug würde sich für PtG-Anlagen erheblich verteuern, so eine wirksame Sektorenkopplung komplett unwirtschaftlich machen und damit faktisch verhindern. Das bedeutet nichts weniger als einen mutwilligen Verzicht auf das Schlüsselelement grüner Wasserstoff als klimaneutraler Energieträger.“
Eine Chance, die NABEG-Änderungen noch aufzuhalten, liegt nach Angaben des BVES bei den Bundesländern. Zwar sei das NABEG kein zustimmungspflichtiges Gesetz, der Bundesrat könnte jedoch erwirken, dass sich der Bundestag erneut mit dem Gesetz befasst.
(bs)
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