[23.5.2019] Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen müssen Stammdaten künftig in ein zentrales Register eintragen, welches die Bundesnetzagentur nun online gestellt hat.
Die Weichen für eine Registrierungspflicht aller Erneuerbare-Energien-Anlagen in ein zentrales Register wurden bereits im Jahr 2015 geschaffen. Fast vier Jahre später ist nun das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA) online gegangen. Wie die EnergieAgentur.NRW meldet, sind alle Betreiber verpflichtet, die Stammdaten ihrer EE-Anlagen in das neue Register einzutragen – egal, ob es sich dabei um einen großen Windpark oder um eine kleine Balkon-PV-Anlage handelt, die lediglich dem Eigenbedarf dient. Betroffen sind sowohl Neu- als auch Bestandsanlagen.
Die bisherigen Melderegister (PV-Meldeportal, Anlagenregister) werden mit Einführung des Marktstammdatenregisters eingestellt, eine automatische Übernahme der Daten erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Für die Registrierung besteht laut der EnergieAgentur.NRW eine Frist von einem Monat ab Inbetriebnahme. Anlagen, die eine Genehmigung nach Bundesrecht benötigen, seien bereits während des Planungsprozesses meldepflichtig. Eine längere Frist besteht für Anlagen, die vor dem 1. Juli 2017 in Betrieb genommen wurden: Diese können laut Marktstammdatenregisterverordnung bis zum 31. Januar 2021 registriert werden.
(bs)
https://www.marktstammdatenregister.de https://www.energieagentur.nrw
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