[10.7.2019] Der BDEW fordert eine CO2-Bepreisung im Verkehrssektor und im Wärmemarkt. Als Ausgleich sollen die Stromsteuer auf ein Minimum gesenkt und das Wohn- und Arbeitslosengeld erhöht werden.
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat gestern (9. Juli 2019) einen Vorschlag für eine sozial ausgewogene CO2-Bepreisung im Verkehrssektor und im Wärmemarkt veröffentlicht. Der Branchenverband spricht sich dafür aus, die Einnahmen aus dem CO2-Preis vollständig an die Bürger zurückzugeben, indem die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum gesenkt wird. Zudem sollte mit den Einnahmen eines CO2-Preises das Wohngeld und der Regelsatz für Bezieher von Arbeitslosengeld II erhöht werden.
BDEW-Hauptgeschäftsführer Stefan Kapferer erklärt: „Mit diesem Vorschlag würden mehrere wichtige Ziele erreicht: Zum einen würde die Rückzahlung zielgenau insbesondere an einkommensschwache Haushalte gehen. Zum anderen würden alle Haushalte in Deutschland beim Strompreis entlastet. Zugleich würden umweltfreundliche strombasierte Anwendungen wie zum Beispiel die Elektromobilität oder Wasserstoff wettbewerbsfähiger gegenüber fossilen Energieträgern wie Heizöl, Benzin oder Diesel werden.“
Basis des Vorschlags ist laut BDEW ein Gutachten des RWI Leibniz-Instituts für Wirtschaftsforschung an der Ruhr-Universität Bochum. In der Studie wird die CO2-Bepreisung in Form eines sich am CO2-Ausstoß bemessenden Aufschlags auf die Energiesteuern von Heizöl, Erdgas, Diesel und Benzin für drei Preishöhen umgesetzt: 25, 45 und 65 Euro je Tonne CO2. So würde sich beispielsweise Benzin um 5,9 Cent (bei 25 Euro je Tonne CO2) bis 15,4 Cent (65 Euro je Tonne) erhöhen. Dadurch könnten zusätzliche Steuereinnahmen von knapp 8 bis fast 20 Milliarden Euro erzielt werden.
(al)
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