[24.7.2019] Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat einer Klage des Unternehmens Next Kraftwerke stattgegeben und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt aufgehoben. Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt das Urteil.
Das seit Oktober 2018 geltende Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf entschieden und damit einer Klage des Unternehmens Next Kraftwerke und anderer Marktakteure entsprochen.
Nachdem das Mischpreisverfahren nun gekippt wurde, lebt nach Angaben von Next Kraftwerke voraussichtlich das vorher gültige Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf. „Wir freuen uns, dass das OLG unserer Argumentation gefolgt ist und das Mischpreisverfahren als zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet hat“, kommentiert Hendrik Sämisch, Gründer und Geschäftsführer von Next Kraftwerke. „Die Entscheidung ist eine gute Nachricht für das Stromnetz, die Netznutzer und die Energiewende. Denn das Mischpreisverfahren hat zu mehr extremen Netzsituationen geführt, die Gesamtkosten für den Regelleistungsmarkt in die Höhe getrieben und Cleantech-Lösungen benachteiligt.“
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) begrüßt das Urteil ebenfalls. „Erneuerbare Energien werden auch in der Regelenergie konventionelle Kraftwerke zunehmend ersetzen. Deshalb ist es wichtig, die wettbewerblichen Rahmenbedingungen so auszugestalten, dass die Erneuerbaren diese Aufgabe erfüllen können“, erklärt BEE-Präsidentin Simone Peter. Das Mischpreisverfahren bevorzuge hingegen systematisch konventionelle Anlagen und sei teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, würden aus dem Markt gedrängt. „Insbesondere für Biogasanlagen bedeutet das Mischpreisverfahren eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen und führte deshalb bereits zu Marktaustritten. Zudem verursacht es erhebliche Mehrkosten für die Verbraucher. Die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist daher folgerichtig“, so Peters.
(bs)
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