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Freitag, 29. März 2024

Baden-Württemberg / Bayern:
Gemeinsam für die Energiewende


[25.7.2019] Baden-Württemberg und Bayern wollen sich beim Bund für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien einsetzen. Auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung beschlossen die beiden Länder zudem eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen.

Auf einer gemeinsamen Kabinettssitzung haben Bayern und Baden-Württemberg eine süddeutsche Offensive für Erneuerbare und Elektromobilität angestoßen. Auf ihrer gemeinsamen Kabinettssitzung in Meersburg am Bodensee (23. Juli 2019) haben sich die Landesregierung Baden-Württemberg und die Bayerische Staatsregierung auch zu energiepolitischen Fragen ausgetauscht. Unter anderem haben die beiden Länder beschlossen, sich beim Bund für einen schnelleren sowie regional ausgewogenen Ausbau der erneuerbaren Energien einzusetzen. Der Bund müsse die im Koalitionsvertrag vereinbarte regionale Steuerung des Ausbaus durch einen gesicherten Mindestanteil für die Ausschreibungen im Süden Deutschlands zügig umsetzen. Auch gelte es, den 52-Gigawatt-Deckel für den Zubau von Photovoltaikanlagen schnellstmöglich abzuschaffen.
Einig waren sich Bayern und Baden-Württemberg zudem darin, dass der Ausbau der Übertragungsnetze von Norden nach Süden für den Erfolg der Energiewende unverzichtbar ist. Eine enge Zusammenarbeit vereinbarten die beiden Länder im Themenfeld Wasserstoff – in diesem Energieträger sehe man große Potenziale für die Zukunft, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.

Initiative für Elektromobilität

Beschlossen haben die beiden Länder zudem eine Bundesratsinitiative zur Förderung der Elektromobilität in Mietwohnungen und in Wohnungseigentümergemeinschaften. Die von Baden-Württemberg erarbeitete Initiative sieht vor, die rechtlichen Hürden für den Einbau von Ladestellen für Elektrofahrzeuge zu senken. Baden-Württembergs Justizminister Guido Wolf sagte: „Wir wollen die Einrichtung von Ladeplätzen an den heimischen Parkplätzen erleichtern. Das ist ein wichtiger Baustein, damit sich Elektrofahrzeuge in der Praxis weiter durchsetzen können.“ „Wer in einem Mehrfamilienhaus wohnt und sein Elektrofahrzeug aufladen will, hat es bislang schwer“, ergänzt die Wirtschaftsministerin des Landes, Nicole Hoffmeister-Kraut. „Das Wohnungseigentumsgesetz darf nicht länger den dringend notwendigen Ausbau der Elektromobilität ausbremsen. Dass bei Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen müssen, ist eine zu hohe Hürde. Das wollen wir jetzt ändern. Unser Gesetzentwurf kann den Ausbau der Lade-Infrastruktur im privaten Bereich maßgeblich beschleunigen.“
Der Gesetzentwurf sieht laut dem baden-württembergischen Ministerium der Justiz und für Europa eine neue Bestimmung im Mietrecht vor, wonach Mieter gegen ihren Vermieter Anspruch auf Erlaubnis zum Einbau einer Lademöglichkeit für E-Fahrzeuge auf eigene Kosten haben sollen. Der Vermieter soll die erforderliche Erlaubnis verweigern können, wenn er sich verpflichtet, selbst eine entsprechende Lademöglichkeit zu schaffen, oder wenn sein Interesse an der unveränderten Erhaltung des Gebäudes überwiegt. Ebenso soll im Wohnungseigentumsrecht ein entsprechender Anspruch des Wohnungseigentümers geschaffen werden. Hoffmeister-Kraut: „Im Zuge der Novellierung der Landesbauordnung haben wir bereits dafür gesorgt, dass in neu gebauten Garagen künftig Ladepunkte vorgesehen werden müssen. Es ist höchste Zeit, jetzt auch das Miet- und das Wohnungseigentumsgesetz anzupassen, um die Voraussetzungen für zukunftsfähiges Wohnen zu schaffen.“ (bs)

https://www.bayern.de
https://stm.baden-wuerttemberg.de

Stichwörter: Politik, Bayern, Baden-Württemberg, Elektromobilität

Bildquelle: Staatsministerium Baden-Württemberg

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