[1.8.2019] Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket vorgestellt, das den Kauf von Elektrofahrzeugen steuerlich attraktiver machen soll.
Die Bundesregierung weitet die steuerlichen Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität aus und hat dazu jetzt einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht. Um das Ziel einer umweltfreundlichen Mobilität weiter umzusetzen, plant die Bundesregierung nach eigenen Angaben unter anderem, elektrisch betriebene Dienstfahrzeuge attraktiver zu machen. Dazu soll ab dem kommenden Jahr für rein elektrische Lieferfahrzeuge etwa eine Sonderabschreibung von 50 Prozent im Jahr der Anschaffung eingeführt werden. Die Regelung ist bis Ende 2030 befristet. Des Weiteren wird die derzeitige Halbierung der Dienstwagenbesteuerung für E-Autos auf 0,5 Prozent vom Listenpreis, die 2021 ausgelaufen wäre, bis 2030 verlängert. Das elektrische Aufladen eines Elektro- oder Hybridelektrofahrzeugs im Betrieb des Arbeitgebers ist aktuell bis Ende 2020 steuerfrei. Das gleiche gilt für die zeitweise Überlassung einer betrieblichen Ladevorrichtung zur privaten Nutzung. Dieser Steuervorteil soll laut dem Gesetzentwurf ebenfalls bis Ende 2030 verlängert werden.
Darüber hinaus will der Bund Anreize zur verstärkten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel schaffen, beispielsweise, indem Jobtickets unter Anrechnung auf die Entfernungspauschale ab Beginn des kommenden Jahres steuerfrei gestellt werden. Das Gesetz soll bis zum Jahresende verabschiedet werden.
(bs)
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