[17.10.2019] Die steuerliche Absetzbarkeit energetischer Gebäudesanierungen soll technologieoffen, unbürokratisch und finanziell attraktiv ausgestaltet werden. Das fordert Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Das Bundeskabinett hat am 16. Oktober 2019 ein Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht verabschiedet. Das Gesetz sieht auch die steuerliche Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vor. Bundestag und Bundesländer müssen hier jedoch noch zustimmen. „Der BDEW begrüßt den heute im Kabinett verabschiedeten Entwurf zur Förderung der energetischen Gebäudesanierung. Nun sind Bundestag und Bundesrat am Zug. Dort darf das Gesetz nicht zerrieben werden“, erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung dazu. Es sei wichtig, dass die steuerliche Absetzbarkeit, wie im Entwurf vorgeschlagen, technologieoffen, unbürokratisch und finanziell attraktiv ausgestaltet werde. Zudem sollte die Regelung zeitnah, also zum 1. Januar 2020 eingeführt wird. Die Laufzeit sollte mindestens zehn Jahre betragen, damit das Instrument auch effektiv genutzt werden kann.
Insbesondere die Bundesländer müssten ihren jahrelangen Widerstand gegen die Finanzierung über Steuererleichterungen aufgeben. Energetische Gebäudesanierungen über steuerliche Absetzbarkeit zu finanzieren, seien der sinnvollste Weg, um das gewaltige CO2-Einsparpotenzial im Wärmemarkt zu heben. Den Kosten für dieses Instrument stünden positive wirtschaftliche Effekte gegenüber. Jeder Euro Förderung löse Schätzungen zufolge acht Euro private Investitionen aus.
(ur)
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