[25.10.2019] Vom Bundesverband Erneuerbare Energie kommt harte Kritik an dem von der Bundesregierung beschlossenen Gebäudeenergiegesetz, insbesondere an der Nichtberücksichtigung einer CO2-Bepreisung und den zahlreichen Ausnahmen beim Ölheizungsverbot.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht hart mit dem am 23. Oktober 2019 verabschiedeten Kabinettsbeschluss zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ins Gericht. „Die Bundesregierung hat sich vom Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands bis 2050 verabschiedet. Das ist völlig unverständlich. Mit ihrer mutlosen Energie- und Klimapolitik schiebt die Regierung die Probleme weiterhin vor sich her, anstatt sie endlich anzupacken", sagt Simone Peter, Präsidentin des BEE. Das im vorliegenden Gesetzentwurf skizzierte Ordnungsrecht werde keinen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz im Gebäudesektor leisten. Der Regierung fehle es nach wie vor an einer übergreifenden Strategie zum Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor. Es brauche neben dem Bekenntnis zu einem klimaneutralen Gebäudebestand im Jahr 2050 endlich die Definition von verbindlichen Zwischenzielen in den Jahren 2030 und 2040.
Insbesondere kritisiert Peter, dass die Auswirkungen der geplanten CO2-Bepreisung im GEG zunächst unberücksichtigt bleiben. Mit der CO2-Bepreisung veränderten sich die wirtschaftlichen Randbedingungen für Energieeffizienz und erneuerbare Energien. Es sei daher unverständlich, warum die Bundesregierung erst im Jahr 2023 eine Verschärfung der energetischen Anforderungsniveaus überprüfen werde. Durch zahlreiche Ausnahmen würde das eigentlich beschlossene Einbauverbot neuer Ölheizungen ab 2026 nicht konsequent umgesetzt. Gleichzeitig bleibe eine Stärkung der Nutzungspflicht für erneuerbare Energien aus.
(ur)
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