[28.10.2019] Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft begrüßt das Absenken der Umlage, die von den Netzbetreibern für die Einkopplung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen erhoben wird, fordert jedoch bessere Rahmenbedingungen für den weiteren Zubau.
Die Umlage, die die Stromverbraucher in Deutschland mit ihrer Stromrechnung für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) über das KWK-Gesetz (KWKG) bezahlen, wird nach den am 25. Oktober 2019 veröffentlichten Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) auch im Jahr 2020 weiter sinken. Nachdem sie im Jahr 2016 bei 0,445 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) und 2019 bei 0,28 Cent lag, werden es laut ÜNB im kommenden Jahr nur 0,226 ct/kWh sein.
„Einerseits ist es erfreulich, dass die KWK-Umlage weiter sinkt. Allerdings ist diese Reduktion mit einem massiven Einbruch des Zubaus an KWK-Kapazitäten in den vergangenen beiden Jahren erkauft", sagt Stefan Kapferer, Vorsitzender der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Bis Ende 2022 würden rund 22 Gigawatt (GW) an gesicherter Leistung durch die vereinbarte Stilllegung von Kern- und Kohlekraftwerken vom Netz gehen. Die Gutachter des Bundeswirtschaftsministeriums hätten zur Versorgungssicherheit im Jahr 2030 einen Zubaubedarf von 17 GW KWK-Kapazitäten identifiziert. Diese neuen hocheffizienten KWK-Kraftwerke müssten in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden. Dazu seien Investitionssicherheit und eine Ausgestaltung der Rahmenbedingungen nötig, die die Wirtschaftlichkeit der Investitionen zulasse.
Konkret müssten im Zusammenhang mit dem Kohleausstiegsgesetz auch das KWKG bis zum Jahr 2030 verlängert und der Kohle-Ersatzzuschlag deutlich attraktiver ausgestaltet werden. Letzterer könne dafür sorgen, dass viele Kohle-KWK-Anlagen in den nächsten Jahren vorzeitig stillgelegt und durch klimaschonendere Gas-KWK ersetzt würden. Das könne bis 2030 zusätzlich rund 14 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr einsparen.
(ur)
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