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Samstag, 20. April 2024

Bundesnetzagentur:
Kein einziges Gebot für Auktion


[27.11.2019] Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der gemeinsamen Ausschreibung für Wind- und Solarenergie veröffentlicht. Während PV-Anlagen erneut deutlich überzeichnet waren, ging für Windenergie an Land kein einziges Gebot ein. Der BDEW sieht die Schuld bei der Bundesregierung.

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 25. November 2019 die erfolgreichen Gebote aus der gemeinsamen Ausschreibung für Solar und Wind an Land sowie der Ausschreibung für Biomasse bezuschlagt. Für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land zum Gebotstermin 1. November 2019 wurden 103 Gebote ausschließlich für Solaranlagen im Umfang von 514.015 Kilowatt eingereicht. Die ausgeschriebene Menge von 200.000 kW war deutlich überzeichnet. Insgesamt bezuschlagte die Bundesnetzagentur 37 Gebote für eine zu errichtende Solarleistung von 202.593 kW. Die Zuschlagswerte für die Photovoltaikanlagen liegen zwischen 4,88 Cent je Kilowattstunde und 5,74 ct/kWh. In der Vorrunde waren es 4,50 bis 6,10 ct/kWh.
Für Windenergie an Land hingegen ging kein einziges Angebot ein. „Kein einziges Gebot zum Bau von Windenergieanlagen an Land – die für die Energiewende fatale Entwicklung geht weiter“, sagt dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Den guten Ansätzen für beschleunigte Planungs- und Genehmigungsprozesse habe die Bundesregierung leider eine Windausbau-Bremse entgegengestellt, nämlich die geplante 1.000-Meter-Abstandsregel, die bereits ab einer Siedlung mit fünf Häusern gelten soll und potenzielle Flächen für den Windenergieausbau drastisch reduziere.
In der zweiten Ausschreibungsrunde für Biomasseanlagen zum Gebotstermin 1. November 2019 wurde ein Volumen von 133.293 kW ausgeschrieben. Es wurden 56 Gebote mit einem Volumen von 76.803 kW eingereicht. Das sind zwar bezogen auf Gebotsmenge und Gebotsanzahl knapp dreimal mehr Gebote als in der Vorrunde vom April 2019. Trotzdem ist es nur etwas mehr als die Hälfte des Möglichen. Zuschläge konnten für insgesamt 50 Gebote mit einem Volumen von 56.725 kW erteilt werden, darunter eine Neuanlage. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte liegen zwischen 9,35 ct/kWh und 16,56 ct/kWh. Der nächste technologiespezifische Ausschreibungstermin für Windenergieanlagen an Land und für Solaranlagen ist am 1. Dezember 2019. Für Biomasse ist der nächste Ausschreibungstermin am 1. April 2020. Informationen hierzu können auf der Internet-Seite der Bundesnetzagentur abgerufen werden. (ur)

Die Zuschläge für die gemeinsame Ausschreibung für Solaranlagen und Windenergieanlagen an Land sind hier zu finden. (Deep Link)
Die Zuschläge für Biomasseanlagen sind hier abrufbar. (Deep Link)
https://www.bdew.de

Stichwörter: Windenergie, Photovoltaik, Biomasse, BNetzA, BDEW



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