ANGACOM-2403.05-rotation

Dienstag, 16. April 2024

Energiedienstleistungsgesetz:
Trianel hilft beim Audit


[28.11.2019] Trianel will große Energieverbraucher beim Energieaudit unterstützen. Das wird durch das frisch novellierte Energiedienstleistungsgesetz besonders nötig. Denn das verlangt eine Registrierung und Fortbildung für Auditoren sowie eine Meldepflicht aller betroffenen Unternehmen.

Am 26. November 2019 trat die Novelle des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) in Kraft. Damit werden die gesetzlichen Regelungen zu verpflichtenden Energieaudits weiterentwickelt und durch die Einführung einer Bagatellschwelle von 500.000 Kilowattstunden pro Jahresgesamtverbrauch vereinfacht. Die Bagatellschwelle wird nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie rund 3.500 Unternehmen mit geringem Energieverbrauch von der Energieauditpflicht entlasten. Darüber hinaus enthält das überarbeitete EDL-G eine Registrierungs- und Fortbildungspflicht für Energieauditoren sowie eine Meldepflicht aller betroffenen Unternehmen. Künftig müssen die Umsetzung eines Audits anhand ausgewählter Daten binnen zwei Monaten über ein elektronisches Meldeportal dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mitgeteilt werden. Die Meldepflicht gilt auch für Unternehmen, die unter die Bagatellschwelle fallen. Sie müssen das Vorliegen einer Freistellungsvoraussetzung mit geeigneten Nachweisen belegen.
„Neben Missachtung der Auditpflicht können auch Verstöße gegen die Meldepflicht mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden", sagt Bastian L. Kurth, Energieeffizienzexperte bei der Stadtwerke-Kooperation Trianel. Seit 2015 sind Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits verpflichtet (wir berichteten). Alle vier Jahre müssen Energieaudits wiederholt werden. Damit wirke sich die EDL-G-Novelle kurzfristig auch auf die Wiederholungsaudits aus und verkürze die Vorbereitungszeit für etwa 50.000 Unternehmen, die von der Wiederholung der Auditpflicht betroffen seien. Zur Erfüllung von Auditpflichten sind laut Trianel die Stadtwerke ideale Partner. Dabei setzten Stadtwerke auch auf die Zusammenarbeit mit der Stadtwerke-Kooperation Trianel, die Energieaudits nach DIN 16247-1 durchführe und darauf aufbauende Maßnahmenpläne erstelle. Gemeinsam mit Stadtwerken und für Stadtwerke habe Trianel in den letzten Jahren weit über hundert Audits umgesetzt. (ur)

https://www.trianel.com

Stichwörter: Unternehmen, Trianel, Energieaudit, Energiedienstleistung, EDL-G



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