[5.12.2019] Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung hat einen Leitfaden entwickelt, der es Stadtwerken ermöglicht, die Registrierungspflichten für Energieerzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister bei der Bundesnetzagentur zu erfüllen.
Seit dem 31. Januar 2019 existiert mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) bei der Bundesnetzagentur eine zentrale Datenplattform für die Energiewirtschaft. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) bietet Stadtwerken dazu einen Leitfaden an. Er soll sie bei allen Fragen rund um den Registrierungsprozess im MaStR unterstützen. Der Leitfaden wurde von den Stadtwerken Bochum entwickelt. „Im Netzwerk haben wir gemeinsam mit anderen Stadtwerken sowie der Verbraucherzentrale NRW diesen Basisleitfaden ergänzt und geschärft", sagt Karl Weber, Gruppenleiter Plattformen & Prozesse bei der ASEW. Insbesondere das Muster-Glossar und die Schritt-für-Schritt-Beschreibung des MaStR-Anmeldeprozesses machten den Leitfaden zu einem ebenso einfachen wie allgemein verständlich gehaltenen Werkzeug, um Herausforderungen im Registrierungsprozess schnell und effizient zu bewältigen.
Der Anwenderleitfaden fungiert laut ASEW als Hilfestellung für Stadtwerkekunden oder Anlagenbetreiber, damit diese die notwendigen Schritte zur Registrierung selbstständig durchführen können. Die Handreichung biete darüber hinaus die Möglichkeit, sich als kompetenter Ansprechpartner rund um Fragen zur MaStR-Registrierung zu etablieren und als solcher möglicherweise auftretende Probleme zu lösen. Wichtig im Umgang mit dem MaStR sei die bestehende Registrierungspflicht für sämtliche Erzeugungsanlagen auch dann, wenn diese keine Förderung erhalten.
(ur)
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