[29.1.2020] Der Zubau der Windenergie an Land ist 2019 auf den niedrigsten Stand seit Einführung des EEG 2000 gesunken. Gegenüber 2018 nahm der Zubau um 55 Prozent ab. BWE und VDMA fordern von Bund und Ländern eine größere Ausbautiefe durch Sofortmaßnahmen.
Mit 1.078 Megawatt und 325 Anlagen hat der Bruttozubau von Windenergieanlagen an Land im Jahr 2019 nach den von der Deutschen WindGuard ermittelten Zahlen den niedrigsten Stand seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 erreicht. Der Ausbau lag damit deutlich unter der von Bundesverband WindEnergie (BWE) und VDMA Power Systems zur Jahresmitte 2019 geschätzten Prognose von 1.500 MW. Nach Schätzungen der Branche ist bei wachsender Bruttostromnachfrage ein Zubau von rund 5.000 MW pro Jahr erforderlich, um das 65 Prozent-Ziel bis 2030 zu erreichen.
BWE und VDMA Power Systems fordern Bund und Länder auf, von der kontraproduktiven Abstandsregelung abzusehen. Stattdessen müssen alle Beteiligten die anderen 17 Punkte auf der Aufgabenliste des Bundeswirtschaftsministeriums zur Stärkung der Windenergie umsetzen. „Sollte der Markt auf diesem Niveau stagnieren, drohen allein durch den Wegfall der Nachfrage aus Deutschland weitere 25 Prozent der Beschäftigten wegzubrechen. Ohne Heimatmarkt kann Deutschland die Technologieführerschaft in der Windindustrie nicht aufrechterhalten", erklärte Matthias Zelinger, Geschäftsführer vonVDMA Power Systems. „Um die Ausschreibungsvolumina mit Projekten zu füllen sowie die Ausbau- und Klimaschutzziele zu erreichen, müssen die identifizierten und seit Langem bekannten Genehmigungshemmnisse schnellstmöglich beseitigt und mehr Flächen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Hierfür braucht es noch im Frühjahr eine Übereinkunft zwischen Bund und Ländern. Neue Hürden wie pauschale Abstandsregeln würden die Lage verschärfen und zu einem Verlust von etwa 40 Prozent der potenziellen Windflächen in Deutschland führen“, erklärte Hermann Albers, Präsident Bundesverband WindEnergie.
Ein erster positiver Schritt sei die angekündigte Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen (AVV) zur Vermeidung von Lichtimmissionen und zum Ermöglichen von leiseren sowie höchst effizienten Windenergieanlagen. Die Länder sollten die AVV nun final verabschieden und damit rechtsverbindlich machen. Eine weitere wichtige Stellschraube seien UKW-Drehfunkfeuer, deren überzogene Prüfbereiche an internationale Standards angepasst werden müssen, um derzeit blockierte Flächen kurzfristig verfügbar zu machen. Für das Jahr 2020 erwarten die Verbände einen Zubau von 1.400 bis 1.800 MW.
(ur)
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