[16.3.2020] Das baden-württembergische Umweltministerium ändert die Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen. Damit reagiert das Ministerium auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs.
Mit einem Schreiben hat das baden-württembergische Umweltministerium die unteren Immissionsschutzbehörden der Stadt- und Landkreise über Änderungen an der Genehmigungspraxis für Windkraftanlagen informiert. Grund sind die Beschlüsse des Verwaltungsgerichtshofs (VGH), wonach die bisherige Praxis in Teilen dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) widerspricht.
Das Schreiben behandelt vor allem die Umsetzung der vom VGH verlangten Konzentration zweier bislang unterschiedlicher Genehmigungsverfahren und Zuständigkeiten im Land. Künftig müssen das immissionsschutzrechtliche Verfahren sowie das bisher isolierte Verfahren zur Waldumwandlung (Rodung des Waldes auf dem Anlagenstandort) in einem Verfahren und einer Genehmigung konzentriert werden. Die Rodungen jenseits des Anlagenstandorts (Zuwegung) sind von der Konzentrationswirkung nicht umfasst und werden weiterhin in einem separaten Genehmigungsverfahren von der höheren Forstbehörde am Regierungspräsidium Freiburg genehmigt. In der Vergangenheit waren die Forstbehörden für die Erteilung der gesamten Waldumwandlungsgenehmigung zuständig.
(al)
https://um.baden-wuerttemberg.de
Stichwörter:
Politik,
Windenergie,
Baden-Württemberg
Bildquelle: juwi AG