[23.3.2020] Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände fordert für die Mitarbeiter im öffentlichen Dienst eine flächendeckende Kurzarbeitsregel. Derzeit kann diese nicht vereinbart werden.
Anlässlich des Spitzengesprächs der Sozialpartner im Bundesarbeitsministerium am 17. März 2020 appellierte die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier, bei den geplanten Regelungen zum Kurzarbeitergeld dringend auch die kommunalen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst zu berücksichtigen.
„Vom Kurzarbeitergeld muss auch der öffentliche Dienst profitieren können. Kommunale Arbeitgeber sind ebenfalls massiv von der aktuellen Krise betroffen. Derzeitig können Arbeitgeber in öffentlich-rechtlicher Rechtsform mit den Personalräten vor Ort in der Regel keine Einführung von Kurzarbeit vereinbaren. Das ist ein nicht hinnehmbarer Zustand, den wir ändern wollen“, erklärte VKA-Präsident Ulrich Mädge. Betroffen hiervon seien beispielsweise Sparkassen, Theater und Energieversorger. Zudem fordert die VKA den Bund auf, die hohen Entgeltfortzahlungskosten, die durch die erforderliche Betreuung von Kindern entstehen, zu übernehmen.
„Jedem muss klar sein, dass nicht allein die Arbeitgeber für Lösungen zuständig sind und der Rahmen für zusätzliche finanzielle Belastungen begrenzt ist. Hier ist der Bund gefordert. Aber auch Arbeitnehmer müssen ihren solidarischen Beitrag in der Krise leisten, etwa indem sie zunächst Arbeitszeitguthaben oder auch Urlaubsansprüche aus den Vorjahren abbauen und, soweit möglich, mobil arbeiten“, sagte VKA-Hauptgeschäftsführer Niklas Benrath.
(ur)
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