[24.3.2020] Die Bundesnetzagentur reagiert auf die Corona-Pandemie: Zuschlagsentscheidungen für Erneuerbare-Energien-Anlagen werden bis auf weiteres nicht im Internet veröffentlicht. Realisierungsfristen oder Fristen für Vertragsstrafen sind damit außer Kraft gesetzt.
Die Bundesnetzagentur hat Hinweise zu aktuellen und bevorstehenden Ausschreibungsrunden für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen veröffentlicht. Wegen der Corona-Pandemie werden unter anderem Zuschlagsentscheidungen zunächst nicht im Internet bekanntgegeben – damit starten weder Realisierungsfristen noch Fristen für Vertragsstrafen für Projekte, die aufgrund der Unterbrechung von Lieferketten für Bauteile aus dem Ausland nicht fristgerecht fertiggestellt werden können. Ebenso wird eine Verlängerung der Realisierungsfrist für Gebote für Windkraft an Land und für Biomasse auf formlosen Antrag von der Bundesnetzagentur unbürokratisch gewährt. Matthias Zelinger, Geschäftsführer von VDMA Power Systems, kommentiert die Entscheidung so: „Es ist gut zu sehen, dass pragmatisches Behördenhandeln und politische Absichtserklärungen hier gut zusammenpassen.“
(al)
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