ANGACOM-2403.05-rotation

Samstag, 20. April 2024

RWE und E.ON:
Versorger klagen gegen Fusion


[28.5.2020] Zehn Stadtwerke klagen gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON. Sie haben eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gericht eingereicht.

Zehn Stadtwerke und Energieversorger haben am 27. Mai 2020 beim Europäischen Gericht Klage gegen den geplanten Zusammenschluss von RWE und E.ON eingereicht. Das teilt jetzt einer der Kläger, die Stadtwerke Leipzig, mit. Damit greife man die Entscheidung der Europäischen Kommission an, die Übernahme von konventionellen und erneuerbaren E.ON-Erzeugungsressourcen durch RWE freizugeben. Mit der Fusion werde der ohnehin fragile Wettbewerb in der Erzeugung erheblich eingeschränkt. Im März 2018 hatten RWE und E.ON die Absicht bekanntgegeben, sich neu auszurichten. Durch eine Reihe von Geschäften sollen sich die Stromerzeugung und der Großhandel bei RWE und das Netz- und Endkundenvertriebsgeschäft bei E.ON konzentrieren. Zu dieser abgestimmten Marktneuaufteilung gehört auch die Übertragung der Erzeugungsassets von E.ON an RWE, welche die Europäische Kommission mit Beschluss vom 26. Februar 2019 (Fall M.8871) freigegeben hat.
Dieses Vorhaben wurde von mehreren Versorgern von Anfang an kritisch verfolgt und brachten ihre Bedenken für den Wettbewerb im deutschen Energiemarkt zum Ausdruck. Da die Kommission in ihrer Entscheidung diese Bedenken gar nicht oder nicht ausreichend gewürdigt hat, fordern die Leipziger Stadtwerke und die anderen Kläger eine gerichtliche Überprüfung. Sie haben beim zuständigen Europäischen Gericht (EuG) eine Nichtigkeitsklage gegen den Freigabebeschluss der Kommission eingereicht. Bereits im Vorfeld hatte sich eine Gruppe von unabhängigen Energieversorgern mit einer gemeinsamen Erklärung gegen den RWE-E-ON-Deal gestellt. Sie wollen gegen die Neuaufteilung des deutschen Energiemarkts, das Schaffen von nationalen Champions zulasten des Mittelstands und den Verlust der Liberalisierung des Energiemarkts rechtlich vorgehen. Denn hiermit verbunden seien erhebliche Nachteile für den Wettbewerb und damit für alle Verbraucher.
Bei den nun klagenden Energieversorgungsunternehmen handelt es sich um eins energie in sachsen, enercity, EnergieVerbund Dresden, GGEW, Mainova, Naturstrom, die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding, die Stadtwerke Halle, die Stadtwerke Hameln sowie die TEAG Thüringer Energie. (ur)

Die gemeinsame Erklärung von zehn Energieversorgern gegen den Zusammenschluss von E.ON und RWE (Deep Link)
https://www.L.de

Stichwörter: Unternehmen, E.ON, RWE, EuG, Europäische Kommission



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