[17.6.2020] Kommunen sehen nach wie vor diverse Mängel beim Kohleverstromungsbeendigungsgesetz. Insbesondere die entschädigungslose Stilllegung junger Steinkohlekraftwerke wird stark kritisiert.
Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden und voraussichtlich am 3. Juli 2020 durch den Bundesrat gehen. Am 1. Juli 2020 tagt noch einmal der Wirtschaftsausschuss des Bundestags, bereits am 16. Juni 2020 fanden die entscheidenden Beratergespräche statt. Das Gesetz befindet sich also auf der Zielgeraden, birgt aber in seiner jetzigen Form noch diverse Mängel, die zu Lasten der Kommunen gehen.
Stellvertretend für weitere Kommunen haben die Oberbürgermeister von Dortmund, Bochum, Essen und Aachen einen Brief an die Fraktionsspitzen von CDU und SPD, an die Ländervertretungen und die Bundesminister Olaf Scholz und Peter Altmaier gesendet. Sie beschweren sich darin über die drohende entschädigungslose Stilllegung junger Steinkohlekraftwerke und die damit verbundenen immensen finanziellen Auswirkungen für die Städte und Gemeinden.
Im Brief heißt es unter anderem: „In seiner jetzigen Form können und werden wir den Gesetzentwurf nicht akzeptieren. Sollte er unverändert den parlamentarischen Gesetzgebungsprozess durchlaufen, hätte dies schwerwiegende Konsequenzen für Stadtwerke und die kommunalen Haushalte. Die unterzeichnenden Oberbürgermeister der Standortkommunen und größten Anteilseigner der Trianel und der STEAG unterstreichen daher nochmals den dringenden Appell an Sie, die vorgetragenen Einwände aufzugreifen und umzusetzen. Uns besorgt insbesondere die drohende entschädigungslose Stilllegung junger Steinkohlekraftwerke und damit verbunden die immensen finanziellen Auswirkungen für Städte und Gemeinden, sollte der Entwurf unverändert zum Gesetz werden. Wir sind sehr beunruhigt darüber, dass der Gesetzentwurf es ermöglichen würde, Steinkohlekraftwerke ordnungsrechtlich ohne jedwede Kompensation stillzulegen – und das schon ab 2027, wenn sich die jungen und hochmodernen Steinkohlekraftwerke kaum mehr als zehn Jahre in Betrieb befinden. Insgesamt würden damit Vermögenswerte im Umfang von über zehn Milliarden Euro vollständig entwertet.“
Man stelle weder die gesamtgesellschaftliche Forderung nach einer Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland bis spätestens zum Jahr 2038 infrage noch die Entschädigungsregelungen, die für die Braunkohle von der Bundesregierung gemeinsam mit den Kraftwerksbetreibern und den betroffenen Landesregierungen erarbeitet wurden, heißt es in dem Schreiben weiter. Dennoch fordere man mit Nachdruck eine sachgerechte und faire Lösung für KWK- und Kondensationsanlagen auf Steinkohlebasis, die ab 2012 in Betrieb genommen wurden und die gemäß des aktuellen Gesetzentwurfs im Vergleich zu Braunkohle- und alten Steinkohlekraftwerken durch eine erzwungene entschädigungslose Stilllegung weit vor der für eine Refinanzierung der getätigten Investitionen notwendigen Betriebsdauer besonders stark betroffen seien.
(ur)
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