[19.6.2020] Vier Verbände der Bioenergiewirtschaft begrüßen, dass die Verwendung von Biomethan im neuen Gebäudeenergiegesetz für den Wärmemarkt erleichtert wird.
Der Wirtschaftsausschuss des Bundestags hat in seiner Sitzung am 18. Juni 2020 eine grundlegend neue Perspektive für die Bioenergiebranche geschaffen. Durch den Beschluss der Abgeordneten zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) ergibt sich ein neues Marktsegment für den Einsatz von Biomethan im Gebäudesektor. Der Bundesverband Bioenergie (BBE), der Fachverband Biogas (FvB), der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Fachverband Holzenergie im BBE (FVH) zeigen sich erfreut, dass damit die Rolle der Bioenergie als Leistungsträger für Energiewende und Klimaschutz gestärkt und auf einen neuen Bereich ausgeweitet wird. Der Beschluss im Wirtschaftsausschuss markiere einen Meilenstein für die Bioenergiebranche und ihre zentralen Beiträge zu den Klimazielen, sagt Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie im Namen der Bioenergieverbände. Mit der Öffnung dieses neuen Marktsegments biete sich der Branche eine wirtschaftliche Perspektive im Gebäudebereich.
Laut Wirtschaftsausschuss soll der Bundestag in seiner nächsten Sitzung beschließen, dass im GEG bei der Berechnung des Primärenergiebedarfs eines Gebäudes die Wärme aus Biomethan, das in Brennwertkesseln eingesetzt wird, im Vergleich zu fossilen Energieträgern mit einem Faktor von 0,7 angesetzt wird. In bisherigen Entwürfen des Gesetzes war sie mit der Wärme aus Erdgas und Steinkohle (Faktor 1,1) gleichgesetzt. Auch die Faktoren für andere Biogasanwendungen werden abgesenkt. Weiterhin soll die Wärmeerzeugung aus Biomethan in einem Brennwertkessel eine Option darstellen, die im Gesetz festgelegte Nutzungspflicht für erneuerbare Energien zu erfüllen.
(ur)
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Bildquelle: Frank Urbansky