ANGACOM-2403.05-rotation

Dienstag, 16. April 2024

Ausschreibungen:
Innovative KWK erneut überzeichnet


[22.6.2020] Die Bundesnetzagentur hat die Ergebnisse der KWK-Ausschreibungen zum Gebotstermin 2. Juni 2020 veröffentlicht. Während für konventionelle Angaben die ausgeschriebene Menge knapp verfehlt wurde, wurde bei innovativer KWK wieder deutlich überzeichnet.

Die Ausschreibungsmengen für konventionelle KWK-Anlagen wurden zum Gebotstermin 2. Juni 2020 nicht vollständig ausgeschöpft. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 18. Juni 2020 die Ergebnisse zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und für innovative KWK-Systeme zum Gebotstermin 2. Juni 2020 veröffentlicht. Es handelt sich um zwei getrennte Verfahren.
Zu der ausgeschriebenen Menge für konventionelle KWK-Anlagen von 75 Megawatt wurden laut BNetzA 22 Gebote mit einem Volumen von 70,521 MW eingereicht. Hiervon haben 21 Gebote mit einem Volumen von 68,521 MW einen Zuschlag erhalten. Das Ausschreibungsvolumen wurde nicht ausgeschöpft. Ein Gebot musste vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden, da es den formalen Anforderungen nicht genügte. Die Gebotswerte der bezuschlagten Gebote reichen von 4,70 Cent je Kilowattstunde bis 7,00 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert liege bei 6,22 ct/kWh und ist der höchste aller bisherigen Ausschreibungsrunden. Erstmalig wurde auch der maximal mögliche Gebotswert geboten und bezuschlagt.
Zur ausgeschriebenen Menge von 29,486 MW für innovative KWK-Systeme wurden 13 Gebote mit einem Volumen von 43,761 MW eingereicht. Damit war die Ausschreibung wie beim vorangegangenen Gebotstermin überzeichnet. Ein Gebot musste laut BNetzA aus formalen Gründen vom Zuschlagsverfahren ausgeschlossen werden. Von den zwölf zulässigen Geboten konnte für acht ein Zuschlag erteilt werden. Die Zuschlagswerte liegen zwischen 9,50 ct/kWh und 10,98 ct/kWh. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert betrage 10,22 ct/kWh. Das letzte, teilweise im Ausschreibungsvolumen liegende Gebot habe nicht bezuschlagt werden können, da es zum größeren Teil die ausgeschriebene Menge überstieg. Die ausgeschriebene Menge konnte daher mit 26,237 Megawatt nur teilweise ausgeschöpft werden.
Aufgrund der Corona-Pandemie wird entgegen dem üblichen Vorgehen die Zuschlagsentscheidung zunächst nicht im Internet bekanntgegeben. Zugunsten der erfolgreichen Bieter beginnen damit wichtige Fristen nicht zu laufen. Die Bekanntgabe und damit auch der Fristenlauf erfolgen voraussichtlich im September 2020. Erfolgreiche Bieter werden aber vorab per E-Mail informiert. Die nächsten KWK-Ausschreibungen finden zum Gebotstermin 1. Dezember 2020 statt. Informationen hierzu werden vorab auf den Internet-Seiten der Bundesnetzagentur bereitgestellt. (ur)

Die Ergebnisse der Ausschreibungen (Deep Link)

Stichwörter: Kraft-Wärme-Kopplung, BNetzA, Ausschreibungen

Bildquelle: Frank Urbansky

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