[26.8.2020] Der BDEW fordert mit Blick auf die anstehende EEG-Novelle einen Fahrplan für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien.
Die Bundesregierung plant für Herbst 2020 eine Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). „Um die Klimaziele zu erreichen, brauchen wir endlich einen Fahrplan für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien, insbesondere die Festlegung technologiespezifischer Ausbaupfade. Diese müssen vor dem Hintergrund des Green Deal ambitioniert sein, aber dennoch flexibel genug, um sie auf sich ändernde Rahmenbedingungen anzupassen“, erklärt dazu Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Der Bruttostromverbrauch werde mit dem Zuwachs der E-Mobilität und der zunehmenden Nachfrage der Industrie nach grünem Wasserstoff steigen. Erneuerbare Energien seien längst von entscheidender Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Nach BDEW-Berechnungen seien daher ein jährlicher Zubau von mindestens 3,7 Gigawatt Windenergie an Land und mindestens fünf GW Photovoltaik notwendig, um das Klimaziel 2030 zu erreichen. Wichtig sei, dass bei unterzeichneten Ausschreibungen die nicht vergebenen Mengen später neu ausgeschrieben werden. Außerdem müsse das EEG die notwendigen Regelungen für eine wirtschaftlich effiziente Anschlussnutzung für ausgeförderte EEG-Anlagen schaffen. Kurz- und mittelfristig solle die EEG-Umlage daher auf maximal fünf Cent gedeckelt werden. Langfristig sollte sie laut BDEW vollständig über die Einnahmen aus der CO2-Bepreisung finanziert werden.
(ur)
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