[24.9.2020] Der Biogasrat+ fordert grundlegende Verbesserungen für die Bioenergieerzeugung im EEG, damit Biomethan zum Klimaschutz beitragen kann.
„Mit dem Kabinettsbeschluss vom 23. September 2020 hat die Bundesregierung leichtfertig die große Chance vertan, der Bioenergieerzeugung in Deutschland eine verlässliche und wirtschaftliche Perspektive zu geben", erklärt Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+. Alle Ausschreibungsrunden für Biomasse seit 2017 hätten klar gezeigt, dass die geltenden Gebotshöchstwerte zu niedrig sind und damit die Teilnahme insbesondere moderner Biomasse-Neuanlagen wirtschaftlich nicht darstellbar sei. Deshalb fordert der Biogasrat+, die Gebotshöchstwerte für Neu- und Bestandsanlagen im EEG 2021 einheitlich auf 17,50 Cent je Kilowattstunde anzuheben und die seit 2018 geltende Degression auszusetzen. Damit die für den Klimaschutz wichtigen Treibhausgasreduzierungspotenziale von Biogas und Biomethan nicht verloren gehen und das im Klimaschutzprogramm 2030 vorgesehene Ziel von 65 Prozent erneuerbarer Energien in der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden kann, müsse das Ausschreibungsvolumen für Biomasse auf mindestens 800 Megawatt pro Jahr erhöht werden.
Grundsätzlich positiv bewertet Hochi die Intention des Referentenentwurfs, die Netz- und Marktintegration erneuerbarer Energien durch die Einführung eines neuen Ausschreibungssegments für hochflexible Biomethan-BHKW in Höhe von 75 MW pro Jahr zu verbessern. Die aktuelle Ausgestaltung der Sonderausschreibung bei einem Gebotshöchstwert von 17,0 Ct/kWh, einer Degression von 1 Prozent ab 2022 sowie einer Bemessungsleistung der Anlage von 15 Prozent des Wertes der installierten Leistung als 1.314 Volllaststunden biete jedoch keinerlei wirtschaftlichen Anreiz, in neue Biomethan-BHKW zu investieren, da die realistischen Investitionskosten schlichtweg vernachlässigt würden. Hier müsse dringend nachgebessert werden. Darüber hinaus lehnt der Biogasrat die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung zur Einführung einer Südquote im Ausschreibungsverfahren für Biomethan ausdrücklich ab.
(ur)
Die detaillierte Stellungnahme zum Referentenentwurf EEG 2021 findet sich hier. (Deep Link)
https://www.biogasrat.de
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