[1.10.2020] Der baden-württembergische Landtag berät derzeit über die Novellierung des Klimaschutzgesetzes. Die Erneuerbare-Energien-Branche sieht Licht, aber auch viel Schatten bei dem Gesetzentwurf und fordert Nachbesserungen.
Das neue Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg wurde gestern (30. September 2020) im Landtag debattiert. Die Novelle sieht eine Photovoltaik-Pflicht für neue Nichtwohngebäude ab 2022 vor, die solare Überdachung von neuen Parkplätzen sowie eine Pflicht zur kommunalen Wärmeplanung. Demnach sollen die 100 größten Städte und Gemeinden bis Ende 2023 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen. Ziel ist ein höherer Anteil erneuerbarer Wärme, beispielsweise durch innovative Quartierskonzepte oder den Ausbau von Wärmenetzen. Am heutigen Donnerstag ist eine Expertenanhörung angesetzt.
Eine Einschätzung der Gesetzesnovelle hat bereits die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg (Plattform EE BW) abgegeben. Der Branchenverband sieht Licht, aber auch viel Schatten bei dem Gesetzesentwurf und pocht auf Nachbesserungen. So seien die Solarpflicht für Nichtwohngebäude und die kommunale Wärmeplanung wichtige Eckpfeiler für mehr Klimaschutz, betont Geschäftsführer Franz Pöter. Jedoch entsprächen die Treibhausgas-Reduktionsziele nicht mehr dem Stand von Politik und Wissenschaft. Außerdem fehle ein Maßnahmenpaket dazu. Das Klimaschutzgesetz ohne das noch nicht neu aufgelegte Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept (IEKK) sei nur ein zahnloser Tiger. Hier müsse man dringend nachsteuern, sonst fehle der Kompass für die nächste Legislaturperiode.
(al)
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