[13.10.2020] Der Bundesverband WindEnergie plädiert bei Windpark-Projekten für eine verpflichtende Zahlung an die Standortgemeinden. Im aktuellen Entwurf zur EEG-Novelle ist diese nicht mehr enthalten.
Im Regierungsentwurf zur EEG-Novelle ist entgegen dem ursprünglichen Referentenentwurf keine verpflichtende Beteiligung der Standortgemeinde an der Wertschöpfung aus Windenergie mehr enthalten. Stattdessen ist lediglich die Möglichkeit vorgesehen, eine Zahlung an betroffene Gemeinden von bis zu 0,2 Cent je Kilowattstunde zu leisten. Nach Informationen des Bundesverbands WindEnergie (BWE) führten wohl verfassungsrechtliche Bedenken zu dieser Veränderung.
BWE-Präsident Hermann Albers erklärte dazu: „Der Bundesverband WindEnergie spricht sich weiter für eine verpflichtende Zahlung mit klarerer Definition zum Zahlungsempfänger aus. Dabei halten wir zugleich eine prozentuale Zahlung für den besseren Weg, um unterschiedliche Standorte gerecht zu behandeln.“ Eine freiwillige Option sei wenig geeignet, weil sie Risiken aufseiten der Projektierer und Gemeinden nicht kläre. Es brauche eine klare und nachvollziehbare verbindliche Vorgabe. Nach den Worten von Albers sollten die Länder die Option erhalten, diese inhaltlich auszugestalten, um beispielsweise echte Bürgerenergie oder Beteiligungsformen wie Stromtarife zu berücksichtigen.
(al)
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