[17.11.2020] Marktforscher haben berechnet, dass der Gesetzesentwurf zum EEG 2021 bis 2030 zur Stilllegung von bis zu 447.000 Solarstromanlagen in Deutschland führt. Die Solarwirtschaft und der Bundesrat fordern daher einen Verzicht auf Marktbarrieren.
In den kommenden zehn Jahren droht die Stilllegung von bis zu 447.000 noch funktionsfähigen Solarstromanlagen in Deutschland. Dies geht aus einem am 16. November 2020 veröffentlichten Gutachten hervor. Im Auftrag der Solar- und Speicherbranche untersuchten Wissenschaftler, welche Auswirkungen der vorliegende Gesetzesentwurf zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) auf den Weiterbetrieb ausgeförderter Solarstromanlagen hat. Das berichtet der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW). „Die Mehrzahl der Betreiber werden ihre Solaranlagen abschalten, sobald sie nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, da sich ihr Weiterbetrieb dann nicht mehr rechnet. Ursache dafür sind geplante neue Auflagen zum Einbau teurer Messtechnik sowie die finanzielle Belastung selbst verbrauchten Solarstroms mit der EEG-Umlage. Technisch wäre der Weiterbetrieb dieser in den Nullerjahren errichteten Solarstromanlagen mindestens für weitere zehn Jahre hingegen möglich und klimapolitisch sinnvoll“, erklärt Martin Ammon, Studienleiter und Geschäftsführer von EUPD Research.
Das Kurzgutachten der Bonner Marktforscher zeigt auch, dass ein Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen ohne eine Anschlussförderung für Betreiber durchaus möglich wäre, wenn auf neue Gesetzesauflagen verzichtet wird. Nach übereinstimmender Auffassung von Solarwirtschaft und Netzbetreibern ist die vom Bundeswirtschaftsministerium geplante Nachrüstung teurer Messtechnik für kleine Solaranlagen unverhältnismäßig und ohne Mehrwert für die Netzstabilität. Eine Belastung von vor Ort selbst verbrauchtem Solarstrom mit der EEG-Umlage verstoße zudem gegen EU-Recht. Das ergab wiederum ein vom BSW vorgelegtes Rechtsgutachten. „Der Bundestag muss jetzt einen barrierefreien Weiterbetrieb ausgeförderter Solaranlagen und den Gesetzesentwurf entsprechend überarbeiten. Es wäre weder trag- noch vermittelbar, dass Energiekonzerne klimaschädliche Kohlekraftwerke noch bis ins Jahr 2038 betreiben dürfen und großzügige Stilllegungsprämien erhalten, gleichzeitig aber hunderttausende kleine Solaranlagenbetreiber eine Sonnensteuer entrichten müssen und ihnen der Stecker gezogen wird", sagt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Rückendeckung erhält der BSW hier inzwischen vom Bundesrat sowie von zahlreichen Bundestagspolitikern der großen Koalition. Sollten Nachbesserungen am Gesetzesentwurf ausbleiben, so werden nach EUPD-Prognosen bis zum Jahr 2030 3,37 Gigawatt Solarleistung vorzeitig stillgelegt. Damit verbunden wäre ein Produktionsausfall von 26 Milliarden Kilowattstunden Solarstrom. Das entspricht dem Jahresstromverbrauch von rund zehn Millionen deutschen Durchschnittshaushalten. Damit verbunden wären 6,4 Millionen Tonnen zusätzlicher CO2-Emissionen.
(ur)
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