[9.12.2020] Fragen zum Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg beantwortet die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) auf einem neu eingerichteten Informationsportal im Internet. Wichtige Paragrafen werden dort kompakt erklärt und Lösungswege aufgezeigt.
Die Vorgaben des neuen Klimaschutzgesetzes betreffen alle Kommunen in Baden-Württemberg. Dazu stellen sich viele Fragen, sei es zum Gebot der Wärmeplanung, zur Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren oder zur Vorgabe, den Energieverbrauch kommunaler Liegenschaften zu erfassen. Verständliche Antworten bekommen Verantwortliche jetzt auf der dem neuen Informationsportal der KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). Ohne langes Suchen sollen Interessierte auf der neuen Website alles für sie Relevante finden, teilt die KEA-BW mit. Besonders übersichtlich zeige sich die Paragrafen-Galerie. Mit einem Klick gelangt der Besucher dort zur jeweiligen Themenseite. Neben Basisinformationen und Anleitungen soll der Frage-Antwort-Kasten einen guten Zugang bieten. Die FAQ-Liste geht detailliert auf die laut KEA-BW häufigsten Fragen ein – etwa, wie sich Quartiere identifizieren lassen, die sich für ein Wärmenetz eignen oder wo sich die Förderung für die Erstellung eines Klimamobilitätsplans beantragen lässt. Auch zur Pflicht, Photovoltaikanlagen zu installieren, gibt es laut KEA-BW Hilfestellungen und Lösungsvorschläge. Und sollte doch eine Frage offenbleiben, unterstützen die zuständigen Ansprechpersonen bei der Landesenergieagentur die Kommunen auf ihrem Weg zur Klimaneutralität persönlich.
(co)
https://www.kea-bw.de/klimaschutzgesetz
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Bildquelle: KEA-BW