[20.1.2021] Technische Mindestanforderungen für den Betrieb von LoRaWAN-Infrastrukturen hat jetzt das Unternehmen items entwickelt. LoRaWAN-Netzbetreiber können sie für die Öffnung ihrer Netze für Dritte verwenden.
Stadtwerke stoßen zunehmend in die Erschließung neuer Infrastrukturthemen vor. Aus diesem Grund hat items aus Münster als IT-Dienstleister im Bereich LoRaWAN-Infrastrukturen in Zusammenarbeit mit einzelnen Kunden eine erste Version für technische Mindestanforderungen (TMA) entwickelt. LoRaWAN-Netzbetreiber können diese laut items für die Öffnung ihrer Netze verwenden. „Wir stellen bei unseren Kunden ein zunehmendes Interesse fest, eigene LoRaWAN-Netze für Dritte zu öffnen", sagt Alexander Sommer, Leiter des Bereichs Innovation & Transformation bei items.
Nach Aussagen von items sollen die TMA für LoRaWAN-Netzbetreiber regelmäßig überarbeitet werden. Neben den LoRaWAN-Kunden von items können auch Dritte die TMA gegen eine einmalige Gebühr nutzen. Um auch in Zukunft von den Neufassungen der TMA profitieren zu können, ist der Abschluss eines TMA-Servicevertrags möglich. Zum Hintergrund: Grundvoraussetzung für den Netzbetrieb ist die Einhaltung technischer Mindeststandards. Im Kontext der Stromnetze sind die technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Netzbetreiber die Grundlagen, die auf die Einhaltung der einzuhaltenden Prozesse und technischen Mindeststandards verweisen, mit dem Ziel, einen sicheren Netzbetrieb dauerhaft zu gewährleisten.
(ur)
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