[25.1.2021] 126 Milliarden Kilowattstunden Wärme für die leitungsgebundene Wärmeversorgung wurden in Deutschland im Jahr 2020 erzeugt. Das hat der BDEW ermittelt. Für erneuerbare Wärme sieht der Verband noch viel Potenzial.
2020 wurden in Deutschland 126 Milliarden Kilowattstunden Fernwärme erzeugt. Das vermeldet der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Davon stammten 17,8 Prozent (gut 22 Milliarden kWh) aus erneuerbaren Energien (EE). Biomasse hatte daran einen Anteil von 9,4 Prozent (11,8 Milliarden kWh), biogener Siedlungsabfall von 7,6 Prozent (9,6 Milliarden kWh) sowie Geo- und Solarthermie von zusammen 0,8 Prozent (eine Milliarde kWh). Der Anteil der erneuerbaren Energien in der Fernwärme in Deutschland ist seit dem Jahr 2010 (7,8 Prozent) kontinuierlich gestiegen – um insgesamt rund zehn Prozentpunkte. Laut BDEW liegt der EE-Anteil in der Wärmeversorgung in deutschen Städten – bezogen auf alle Heizungsarten – im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Mit ihrem knapp 18 Prozent hohen EE-Anteil trage die Fernwärme also erheblich zur städtischen Wärmewende bei.
„In der Wärmeversorgung können durch zunehmend grüne Fernwärme CO2-Emissionen eingespart werden. Insbesondere in urbanen Regionen ergeben sich Chancen für den Klimaschutz, da dort oft der notwendige Platz fehlt, um erneuerbare Wärme direkt vor Ort zu erzeugen“, sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Dafür notwendig seien entsprechende politische Rahmenbedingungen. Um die Potenziale grüner Fernwärme optimal nutzen zu können, sei es wichtig, dass die geplante „Bundesförderung effizienter Wärmenetze“ erweitert werde auf sämtliche klimaneutrale Gase wie Biomethan und grünen Wasserstoff sowie nachhaltige holzartige Biomasse, zum Beispiel Waldrest- und Landschaftspflegeholz. Die maximale Fördersumme für Einzelprojekte ohne EU-Einzelfallnotifizierung solle zudem von den geplanten 50 auf 100 Millionen Euro angehoben werden. Mit den sehr kurzfristigen und überraschenden Änderungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) durch das EEG-Änderungsgesetz sei zum Jahresende 2020 jedoch das Vertrauen in die Verlässlichkeit rechtlicher Rahmenbedingungen massiv erschüttert worden.
(ur)
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