[26.1.2021] Eine PwC-Studie zeigt große Unterschiede in der Vergütung von Vorständen und Geschäftsführern bei kleinen und großen kommunalen Unternehmen. Dabei wachsen variable Gehaltsbestandteile mit der Unternehmensgröße.
Wie viel haben Geschäftsführungs- und Vorstandsmitglieder kommunaler Unternehmen im Jahr 2020 in Deutschland verdient? Dieser Frage ist die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC Deutschland in einer Studie nachgegangen. Je größer der Umsatz eines kommunalen Unternehmens, desto höher ist demnach die Vergütung, so PwC. Das treffe auf die Grundvergütung, die variable Vergütung sowie die relevantesten Nebenleistungen zu. So betrage der Median der Direktvergütung (Grundvergütung und variable Vergütung) für den Vorsitz von kommunalen Unternehmen mit weniger als 20 Millionen Euro Jahresumsatz 109.000 Euro. Setze das Unternehmen hingegen mehr als 100 Millionen Euro um, liege der Median bei 225.000 Euro. Mitglieder der Unternehmensführung erhalten entsprechend 80.000 Euro oder 229.000 Euro.
PwC Deutschland hat für die Studie laut eigenen Angaben mehr als 350 Geschäftsleitungen kommunaler Unternehmen für das Vergütungsjahr 2020 befragt. Etwas mehr als die Hälfte stamme aus der Versorgungswirtschaft. Danach folgen die Wohnungswirtschaft (15 Prozent), die Verkehrswirtschaft (11 Prozent) und die Entsorgungs- und Abfallwirtschaft (8 Prozent). Die Unternehmensgröße richte sich in der Umfrage nach dem Umsatz. Als kleine Unternehmen gelten solche mit weniger als 20 Millionen Euro Umsatz pro Jahr, mittlere haben einen Jahresumsatz zwischen 20 und 100 Millionen Euro; große Unternehmen setzen mehr als 100 Millionen Euro pro Jahr um. In kleinen kommunalen Unternehmen liege die Direktvergütung (Grundvergütung plus ein- und mehrjährige variable Zielvergütungen) von Mitgliedern der Unternehmensführung im Median bei fast 80.000 Euro, Vorsitzende erhalten im Median 109.000 Euro pro Jahr. Bei mittleren Unternehmen liegen diese Werte mit 150.000 beziehungsweise 163.000 Euro höher. In großen Unternehmen erhält der oder die Vorsitzende laut der PwC-Studie im Schnitt 225.000 Euro – und damit zumindest statistisch sogar etwas weniger als die übrigen Mitglieder des Vorstands beziehungsweise der Geschäftsführung (229.000 Euro). Allerdings sei das auf die unterschiedliche Verteilung von Vorsitzenden und Mitgliedern innerhalb des großen Umsatzclusters zurückzuführen. „Neben der Position der Person bestimmt vor allem die Unternehmensgröße die Organvergütung. Der Unternehmensumsatz ist der größte Treiber", sagt Petra Raspels, Partnerin und Leiterin People and Organisation bei PwC Deutschland. Je größer ein kommunales Unternehmen ist, desto mehr Vorsitzende und Leitungsmitglieder erhalten einen variablen Vergütungsbestandteil, berichtet PwC weiter. Bei den kleinen Unternehmen biete nur knapp ein Viertel (24 Prozent) eine einjährige, und weniger als jedes fünfte (17 Prozent) eine mehrjährige variable Vergütung an.
(ur)
Hier kann die PwC-Vergütungsstudie heruntergeladen werden. (Deep Link)
https://www.pwc.de
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