[11.2.2021] EnBW und Energiekontor schließen erneut einen langfristigen Stromabnahmevertrag für einen großen Solarpark ab. Baubeginn ist 2021 und die Inbetriebnahme für das Jahr 2022 geplant.
EnBW Energie Baden-Württemberg und Energiekontor haben erneut einen langfristigen Stromabnahmevertrag (Power Purchase Agreement, PPA) für einen Solarpark abgeschlossen. Wie die EnBW berichtet, wird Energiekontor die Anlage in der Gemeinde Dettmannsdorf in Mecklenburg-Vorpommern, östlich von Rostock errichten. Der geplante Solarpark soll mit einer installierten Leistung von circa 52,3 Megawatt jährlich rund 55,5 Gigawattstunden Strom produzieren. Das reiche aus, um den jährlichen Strombedarf von rund 18.500 Haushalten zu decken. Baubeginn ist für Herbst 2021 geplant. Die Inbetriebnahme soll im zweiten Quartal 2022 erfolgen. Der nun zwischen EnBW und Energiekontor geschlossene Stromabnahmevertrag ist der zweite zwischen den beiden Partnern. Der 2019 abgeschlossene PPA war der erste seiner Art in Deutschland überhaupt (
wir berichteten). Ein PPA ermöglicht, dass Energiekontor den Solarpark ohne EEG-Förderung bauen und betreiben kann. Die jüngste Vereinbarung sieht vor, dass EnBW 100 Prozent des Stroms zum Festpreis abnehmen wird. Im Rahmen der vereinbarten Vertragslaufzeit von 15 Jahren gehen die beiden Unternehmen von einer insgesamt produzierten Strommenge von rund 830 GWh aus.
„Mit dem aktuell geschlossenen Stromabnahmevertrag zeigen wir gemeinsam mit unserem Partner Energiekontor erneut, dass große Solarparks ohne staatliche Förderung in Deutschland realisiert werden können. Die breite Unterstützung aller Beteiligten für dieses Projekt ist dabei nicht selbstverständlich und freut uns sehr", sagt Peter Heydecker, der für das Geschäftsfeld Handel bei der EnBW verantwortlich ist. „Mit dem Abschluss dieses PPA werden wir jetzt die Projektentwicklung des Solarparks zügig vorantreiben, um ihn im zweiten Quartal 2022 in Betrieb nehmen zu können", sagt Peter Szabo, Vorstandsvorsitzender von Energiekontor. Bemerkenswert ist laut EnBW, dass das Projekt nicht nur von den Vertragsparteien, sondern von allen projektrelevanten Partnern ausdrücklich und aktiv befürwortet wird.
(ur)
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