[11.3.2021] Das Unternehmen Voltaris vertritt die Auffassung, dass das Urteil des OVG Münster zum Einbau intelligenter Messsysteme nur für die Kläger gilt.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat vergangene Woche in einem Eilbeschluss entschieden, dass die Marktverfügbarkeitserklärung des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) für den Roll-out intelligenter Messsysteme voraussichtlich rechtswidrig ist. Damit wurde die Einbauverpflichtung für intelligente Messsysteme vorläufig ausgesetzt (
wir berichteten).
Der Metering-Spezialist Voltaris geht davon aus, dass die Entscheidung nur für die Beschwerdeführer gilt. Für alle anderen Marktteilnehmer sei die Markterklärung bereits bestandskräftig geworden. Voltaris-Geschäftsführer Karsten Vortanz erklärt: „Nichtsdestotrotz verunsichert das Urteil nun die Branche insgesamt: Wie sollen Versorger, die nicht geklagt haben, mit der Situation umgehen? Denn über den Kreis der Beschwerdeführer hinaus stellt sich nun natürlich die Frage nach der Akzeptanz der aktuellen Regularien insgesamt.“
Durch das Urteil habe sich an den wesentlichen Aspekten des Roll-outs nichts geändert. Zudem gelte nach wie vor die Zehn-Prozent-Verpflichtung und eine Missachtung der Regel könne im schlimmsten Fall zum Verlust der Grundzuständigkeit führen. Vortanz empfiehlt deshalb, den Roll-out intelligenter Messsysteme weiter voranzutreiben und zu professionalisieren.
(al)
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