[12.3.2021] Der Bundesgerichtshof gibt der Klage der GASAG auf Abschluss des Konzessionsvertrags für das Berliner Gasnetz in der letzten Instanz recht. Damit ist der Weg zur Konzession frei für die Netzgesellschaft Berlin Brandenburg.
Die Klage der GASAG auf Abschluss des Konzessionsvertrags für das Berliner Gasnetz mit der Netzgesellschaft Berlin Brandenburg (NBB) hatte Erfolg. Das Land Berlin ist vom Bundesgerichtshof (BGH) dazu verurteilt worden, das Angebot, das die NBB im Jahr 2014 im Rahmen der Neuausschreibung der Gasnetzkonzession abgegeben hat, anzunehmen. Das berichtet jetzt die GASAG. „Nach nun bald sieben Jahren der Ungewissheit freut sich die GASAG, wie seit 174 Jahren auf einer stabilen Basis die Energieversorgung für die Berlinerinnen und Berliner sicherstellen zu können. Gerne werden wir als Partner Berlins weiter in die klimaneutrale Zukunft der Stadt investieren“, erklärt der GASAG-Vorstandsvorsitzende Gerhard Holtmeier.
Im Rechtsstreit um die Neuvergabe der Gasnetzkonzession erging am 4. April 2019 das Berufungsurteil des Kammergerichts Berlin. Das Kammergericht bestätigte das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Berlin vom 9. Dezember 2014, mit dem das Land Berlin verurteilt worden war, den Abschluss eines Gaskonzessionsvertrags mit dem Landesbetrieb Berliner Energie oder einem durch Umwandlung des Landesbetriebs Berlin Energie hervorgegangenen Unternehmens zu unterlassen (
wir berichteten). Nachdem das Kammergericht die Revision nicht zugelassen hatte, legten GASAG und NBB Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein.
(ur)
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