[21.4.2021] Die neuen Zuschläge für Windkraftanlagen an Land lassen den Bundesverband WindEnergie an der Praxistauglichkeit dieses Vorgehens für Bestandsanlagen zweifeln.
Der Bundesverband WindEnergie (BWE) hat den durch das Bundeswirtschaftsministerium angekündigten Verzicht auf die 2021 und 2022 vorgesehenen Ausschreibungen für einen kleinen Teil der Bestandsanlagen als reine Kosmetik bezeichnet. Die Praxistauglichkeit und Wirksamkeit dieser angekündigten Ausschreibung, für die es noch eine Verordnung bedurft hätte, war seitens des Verbandes immer stark bezweifelt worden. „Die beihilferechtliche Genehmigung des EEG 2021 steht seit Monaten aus. Die fehlende Zustimmung der Europäischen Kommission sorgt für massive Probleme für die Projektträger und blockiert den Zubau des laufenden Jahres. Wir hatten uns gewünscht, dass die Bundesregierung mit größerer Sichtbarkeit für die Genehmigung ihres eigenen Gesetzes kämpft. Dass sich das Bundeswirtschaftsministerium nun offenbar zu einem stillen kosmetischen Schritt entschieden hat, passt in das bisherige Agieren des Ministeriums“, kritisiert Hermann Albers, Präsident des BWE.
Die im Dezember in den EEG Entwurf aufgenommene Ankündigung von Ausschreibungen kamen spät und waren zugleich durch viele Restriktionen belegt. Geringe Ausschreibungsmengen und schon damals als offensichtlich dicht am Marktwert zu bezeichnende Höchstwerte seien hier zu nennen. Auch die für 2021 zugesagte Anschlussförderung, die einen Zuschlag von 1 Cent je Kilowattstunde bis 30. Juni 2021 auf den Marktwert verspricht, der dann über 0,5 auf 0,25 Cent/kWh im vierten Quartal abschmilzt, kam zu einem Zeitpunkt zu welchem viele Akteure bereits zum Abschluss von Kontrakten gezwungen waren. Die Erlössituation der aus dem EEG ausscheidenden Anlagen stellt sich nach Ansicht des BWE insgesamt als sehr heterogen dar. Der tatsächliche Erlös nach dem Marktwert Wind liegt regelmäßig unter dem Börsenwert. Ob und vor allem bis wann bei der aktuellen Erlössituation von in der Regel unterhalb von 3,5 Cent/kWh ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb möglich sei, werde sich erst in den nächsten Jahren zeigen.
(ur)
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