ANGACOM-2403.05-rotation

Donnerstag, 28. März 2024

Biogasrat+:
Bio-Wasserstoff ist auch grün


[18.5.2021] In einem Pressestatement zum EEG-Verordnungspaket fordert der Biogasrat+, dass biogener Wasserstoff auch als grüner Wasserstoff behandelt werden müsse.

Die Regelungen zum so genannten grünen Wasserstoff im vorgelegten Referentenentwurf zur EEG-Verordnung sind völlig unzureichend. Das teilt der Biogasrat+ mit. Die Definition von grünem Wasserstoff im Referentenentwurf sei willkürlich und ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität, da sie die zur Verfügung stehenden erneuerbaren und technologischen Optionen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Biomasse ausschließe und damit direkt diskriminiere. „Die nationale politische Definition von grünem Wasserstoff, bei der ausschließlich Wasserstoff als grün bezeichnet wird, der elektrolytisch aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt wurde, ist weder sachlich noch fachlich begründet. Die Erzeugungsverfahren von Wasserstoff aus Biomasse sind klimaneutral und können eine positive Klimaschutzwirkung entfalten“, so Janet Hochi, Geschäftsführerin des Biogasrat+. Die im Referentenentwurf willkürlich gewählte Definition von grünem Wasserstoff und der damit einhergehende Ausschluss des erneuerbaren, biogenen Wasserstoffs von Förder- und Anreizmechanismen verhinderten systematisch die Entwicklung und weitere Nutzung sowie den Markthochlauf von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse und biomassebasierter Folgeprodukte, sodass perspektivisch ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz dieses Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte politisch in Deutschland verhindert werde.
Weiter heißt es: „Darüber hinaus wird der Aufbau heimischer Wertschöpfungsketten blockiert und es werden wertvolle Klimaschutzbeiträge verschenkt, da die Potenziale für die biogenen Wasserstofferzeugung und -verwendung nicht gehoben werden können. Die nationale Definition von grünem Wasserstoff steht im klaren Widerspruch zur europäischen Wasserstoffstrategie und zur RED II, die die Erzeugung von Wasserstoff aus Biomasse als erneuerbaren und damit grünen Wasserstoff definieren. Aus Sicht des Biogasrat+ bedarf es im vorliegenden Referentenentwurf daher dringend einer Neufassung der Definition zu grünem Wasserstoff, die die nachhaltigen biomassebasierten Erzeugungspfade in die Definition von grünem Wasserstoff EU-konform einbezieht und im Ergebnis auch für diese Erzeugungspfade eine EEG-Umlagebefreiung ermöglicht.“ (ur)

https://www.biogasrat.de

Stichwörter: Bioenergie, Biogasrat+, Wasserstoff, EEG



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